Lexikon » Vollständiger Wettbewerb
Der Begriff des vollständigen Marktes wird häufig auch dem des sogenannten vollständigen Wettbewerbes gleichgesetzt. Beide Begriffe beschreiben denselben Sachverhalt.
Ein vollständiger Wettbewerb liegt dann vor, wenn der Markt transparent ist und es genügend Marktteilnehmer gibt, welche anbieten bzw. nachfragen. Zudem darf kein Marktteilnehmer Beschränkungen unterliegen – weder Verkäufer noch Käufer.
Liegt ein vollständiger Wettbewerb vor, kann kein Teilnehmer die Preise beeinflussen. Sowohl die Konkurrenz zwischen Verkäufern als auch zwischen den Käufern ist so groß wie nur möglich. Ein vollständiger Wettbewerb kommt in der Praxis nur selten vor, da oftmals die nötige Transparenz fehlt. Allenfalls die elektronischen Wertpapierbörsen erreichen den Zustand eines vollkommenen Marktes annähernd.
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