Verzugszinsen


Kurz & einfach erklärt:

Verzugszinsen verständlich & knapp definiert

Verzugszinsen können von Gläubigern immer dann erhoben werden, wenn Unternehmen oder Privatpersonen offenen Forderungen nicht bis zum festgelegten Zahlungsziel nachkommen. Dabei ist die Höhe der Verzugszinsen vom Gesetzgeber geregelt und an einen Basiszinssatz gekoppelt.
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Verzugszinsen sind von einem Schuldner immer dann zu zahlen, wenn er seiner Leistung aus einem Vertrag nicht im Rahmen der vereinbarten Frist nachkommt. Dabei handelt es sich um ein Vertragsgeschäft, bei dem an und für sich keine Zinsen anfallen.

Ab wann fallen Verzugszinsen an?

Klassischerweise entstehen Verzugszinsen vor allem dann, wenn private Verbraucher Konsumgegenstände auf Rechnung kaufen. Denn dann fallen der Zeitpunkt der Lieferung – also der Leistung des späteren Gläubigers – und der Zeitpunkt der Bezahlung dieser Leistung auseinander. Wird eine Rechnung gestellt, so wird dabei immer ein Fälligkeitsdatum festgelegt.

Sofern der Schuldner die Rechnung nicht bis zu eben diesem Datum begleicht, gerät er automatisch in Verzug. Es ist dazu nicht notwendig, dass der Gläubiger eine entsprechende Mahnung verschickt. In der Praxis ist es jedoch üblich, den Schuldner zunächst über den Verzug zu informieren. Auch auf die Erhebung von Verzugszinsen wird meist noch aus Kulanz verzichtet, um den Kunden nicht als solchen zu verlieren. Spätestens nach dem Versenden der ersten Mahnung und der weiteren Nicht-Begleichung der Rechnung erheben die meisten Unternehmen jedoch entsprechende Zinsen.

Verzugszinsen berechnen

Gläubiger dürften trotz Verzug keine willkürlichen Verzugszinsen erheben. Der Gesetzgeber hat genau bestimmt, wie hoch diese ausfallen dürfen. Handelt es sich um ein Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher beteiligt ist, so dürfen die Verzugszinsen maximal fünf Prozentpunkte über dem aktuellen Basiszinssatz liegen. Beim Basiszinssatz handelt es sich um einen Standard-Zins von 3,62 Prozent, der bei Leitzinssenkungen der EZB entsprechend gesenkt und bei Erhöhungen entsprechend erhöht wird.

Etwas höher fällt der maximale Satz der Verzugszinsen hingegen aus, wenn zwei Unternehmen an dem Rechtsgeschäft beteiligt sind. Dann gilt eine Obergrenze, die bei acht Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz liegt. Noch höhere Werte sind möglich, wenn es entsprechende vertragliche Vereinbarungen gibt. Beispielsweise können zwei Unternehmen eine Vertragsstrafe vereinbaren, wenn ein Lieferant bestimmte Produkte nicht rechtzeitig liefert. Zudem resultieren höhere Verzugszinsen aus sogenannten Verzugsschäden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Gläubiger aufgrund des Verzugs des Schuldners einen Kredit aufnehmen musste, um bestimmte Forderungen zu begleichen.

Verzugszinsen – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Verzugszinsen fallen an, wenn ein Schuldner seinen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt
  • Die Höhe der Verzugszinsen ist allerdings gesetzlich begrenzt
  • Unternehmen könnten vertraglich jedoch andere Höhen der Verzugszinsen vereinbaren

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