Vertriebsgemeinkosten


Kurz & einfach erklärt:

Vertriebsgemeinkosten verständlich & knapp definiert

Als Vertriebsgemeinkosten werden Kosten bezeichnet, welche zwar im Bereich des Vertriebs anfallen, jedoch keinem Produkt direkt zugeordnet werden können. Die Vertriebsgemeinkosten werden in der Kostenrechnung im Zuge der Kostenstellenrechnung aus dem Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ermittelt.
notes Inhalte

Die Vertriebsgemeinkosten sind Gemeinkosten, die beim Verkauf von Produkten anfallen, aber, wie alle anderen Gemeinkosten auch (Ausnahme: unechte Gemeinkosten), nicht direkt den Kostenträgern zugerechnet werden können.

Bestimmung der Vertriebsgemeinkosten


In der Kosten- und Leistungsrechnung werden die Vertriebsgemeinkosten im Rahmen der Kostenstellenrechnung über den Betriebsabrechnungsbogen (BAB) bestimmt. Die Vertriebsgemeinkosten werden im Zuge der Zuschlagskalkulation (Kostenträgerstückrechnung) über den Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz möglichst verursachungsgerecht den einzelnen Kostenträgern zugeordnet. Die Zuschlagsbasis bilden dabei die Herstellkosten der jeweiligen Kostenträger.

Beispiele für Vertriebsgemeinkosten


Unter die Vertriebsgemeinkosten fallen insbesondere:

 

  • Lagerhaltungskosten der fertigen Erzeugnisse
  • Werbungskosten
  • Kosten des Verkaufsbüros
  • Verpackungen, sofern sie keinen einzelnen Produkten zurechenbar sind.

 

Bilanzierung

Im Gegensatz zu den Verwaltungsgemeinkosten, für die gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB ein Aktivierungswahlrecht besteht, liegt für die Vertriebsgemeinkosten nach § 255 ein ausdrückliches Aktivierungsverbot vor. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung kann daher keine Jahresabschlusspolitik betrieben werden.

Zusammenfassung

 

  • Vertriebsgemeinkosten sind Gemeinkosten, die im Vertrieb der Produkte entstehen
  • sie sind einzelnen Kostenträgern nicht direkt zurechenbar
  • sie werden im Betriebsabrechnungsbogen bestimmt und über den Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz den Kostenträgern zugeordnet
  • die Zuschlagsbasis bilden dabei die Herstellkosten der jeweiligen Produkte
  • in der Bilanzierung besteht ein Aktivierungsverbot für die Vertriebsgemeinkosten

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