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Lexikon » Verpfändung

Verpfändung


Die Verpfändung ist grundsätzlich die Übergabe eines Pfandgegenstandes zur Sicherung von Ansprüchen aus einem Vertrag. Jedoch kann beispielsweise auch Guthaben auf Konten verpfändet werden – obwohl keine Übergabe im eigentlichen Sinne stattfindet. Klassischer Fall einer Verpfändung ist die Mietkaution.

Hier wird oftmals Guthaben auf einem Mietkautionskonto hinterlegt, das zugunsten des Vermieters verpfändet wird. Damit die Verpfändung wirksam wird, muss sie dem Kreditinstitut angezeigt werden, was mittels Verpfändungsvertrag geschieht.

Bei Bedarf kann der Begünstigte – in dem Fall der Vermieter – auf das zur Sicherung seiner Ansprüche verpfändete Guthaben auf einem Mietkautionskonto zurückgreifen. Mietkautionskonten werden in der Regel als Sparbuch geführt, was eine „Verpfändung von Sparguthaben“ zur Folge hat. Auch zur Sicherung von Ansprüchen aus vergebenen Krediten kann Guthaben auf Konten verpfändet werden.


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