Verbraucherinsolvenz


Kurz & einfach erklärt:

Verbraucherinsolvenz verständlich & knapp definiert

Prozess der gerichtlichen Schuldenregulierung einer zahlungsunfähigen natürlichen Person. Diese Person darf keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit mehr ausüben. Wird umgangssprachlich auch als Privatinsolvenz bezeichnet.
notes Inhalte

Meldet eine Privatperson in Deutschland Verbraucherinsolvenz an, ist sie nicht mehr in der Lage ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Diese resultieren etwa aus Rechnungskäufen oder Kreditaufnahmen. Durch die Anmeldung der Insolvenz kann ein Verfahren eingeleitet werden, nach dessen Abschluss der Verbraucher schuldenfrei ist.

Voraussetzungen für den Eintritt der Verbraucherinsolvenz

Die Verbraucherinsolvenz kann ausschließlich von Privatpersonen angemeldet werden. Der Fall tritt grundsätzlich dann ein, wenn ein Verbraucher seine Schulden nicht mehr begleichen kann. Entstehen können diese Schulden vor allem dann, wenn Kredite aufgenommen und Produkte auf Rechnung gekauft werden. Sobald die hierfür vereinbarten Raten nicht mehr bezahlt werden, leiten die Gläubiger ein Mahnverfahren ein.

Dieses Verfahren kann soweit führen, bis die gerichtliche Vollstreckung der Forderungen angeordnet wird. Allerdings ist es auch dann nicht immer möglich, die Schulden einzutreiben. Sofern der Verbraucher keiner geregelten Tätigkeit nachgeht oder nur über ein geringes Einkommen verfügt, ist auch eine Lohnpfändung nicht durchführbar.

Ablauf der Verbraucherinsolvenz

Verbraucher haben in Deutschland die Möglichkeit, Verbraucherinsolvenz anzumelden. Das Verfahren hierzu ist gesetzlich klar geregelt und endet damit, dass der Verbraucher schuldenfrei ist. Jedoch müssen hierfür folgende Schritte abgewickelt werden:

  • Der Verbraucher versucht, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen.
  • Wenn die Einigung scheitert, kann ein Antrag auf Verbraucherinsolvenz beim Insolvenzgericht gestellt werden.
  • Anschließend wird ein weiterer Versuch unternommen, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Das Gericht unterstützt beide Parteien.
  • Im vierten Schritt wird das eigentliche Insolvenzverfahren eingeleitet. Dazu wird die Vermögens- und Schuldensituation des Betroffenen festgehalten. Sofern möglich erfolgt eine Verwertung von vorhandenem Vermögen.
  • Eventuell erfolgt ein Insolvenzplanverfahren, in dessen Rahmen die Finanzen des Verbrauchers doch noch saniert werden können.
  • Ist dies nicht möglich, tritt die sogenannte Wohlverhaltensphase in Kraft. Während einer Zeitspanne von bis zu sechs Jahren verpflichtet sich der Verbraucher, alle zumutbaren Tätigkeiten anzunehmen und den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abzutreten.
  • Nach Abschluss der Wohlverhaltensphase ist der Verbraucher schuldenfrei.

Während der Wohlverhaltensphase muss der Verbraucher einige Pflichten einhalten. So muss er seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse jederzeit offenlegen. Auch bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes oder des Wohnsitzes besteht eine Informationspflicht. Zudem ist der Verbraucher dazu verpflichtet, sich um zumutbare Arbeit zu bemühen. Sofern er Geld oder andere Vermögenswerte erbt, muss er diese zu 50 Prozent in die Insolvenzmasse einfließen lassen.

Verbraucherinsolvenz – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Zu einer Verbraucherinsolvenz kommt es, wenn eine Privatperson seine Schulden nicht mehr begleichen kann
  • Im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens kann die Privatperson binnen sechs Jahren schuldenfrei werden

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