Umsatzsteuerliche Organschaft


Kurz & einfach erklärt:

Umsatzsteuerliche Organschaft verständlich & knapp definiert

Die umsatzsteuerliche Organschaft ist eine Regelung, die dazu dient, die Erhebung und Bezahlung der Umsatzsteuer zu vereinfachen. Meist findet diese bei Konzernen Anwendung. Ein großer Vorteil der umsatzsteuerlichen Organschaft ist, dass keine Umsatzsteuer für Lieferungen und Leistungen zwischen den einzelnen Teilen anfällt.

Bei der umsatzsteuerlichen Organschaft handelt es sich um eine Regelung, die zur Vereinfachung der Erhebung und Bezahlung der Umsatzsteuer dient. Diese wird insbesondere bei Konzernen angewendet und ermöglicht das Zusammenfassen der Umsatzsteuermeldungen und -zahlungen für mehrere, kleine Tochtergesellschaften mit der Muttergesellschafft. Einer der größten Vorteile der umsatzsteuerlichen Organschaft ist die Tatsache, dass für Lieferungen und Leistungen zwischen den einzelnen Teilen keine Umsatzsteuer anfällt.

Voraussetzungen für die umsatzsteuerliche Organschaft

Die umsatzsteuerliche Organschaft setzt voraus, dass die Unternehmen in der Tat wirtschaftlich so eng miteinander verwoben sind, dass in bestimmten Bereichen von einem gemeinsamen, abgestimmten Handeln ausgegangen werden kann. Der § 2 des USTG (Umsatzsteuergesetzes) nennt die wesentlichen Voraussetzungen:


  • Finanzielle Eingliederung: Bei diesem Kriterium werden die Beteiligungsverhältnisse zwischen den Unternehmen betrachtet. Eine umsatzsteuerliche Organschaft kommt nur dann in Frage, wenn die Tochtergesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung ist. Der Muttergesellschaft muss also die Mehrheit der Stimmrechte zustehen.
  • Wirtschaftliche Eingliederung: Bei diesem Kriterium werden die Umsatztätigkeit bzw. der Anteil der Produkte und Dienstleistungen betrachtet, die von den unterschiedlichen Unternehmen bzw. Unternehmensteilen an die Muttergesellschaft geliefert werden. Es müssen erhebliche Verflechtungen vorliegen, um die umsatzsteuerliche Organschaft bejahen zu können.
  • Organisatorische Eingliederung: Dieser Aspekt befasst sich hauptsächlich mit den handelnden natürlichen Personen der Unternehmen. Eine organisatorische Eingliederung einer Tochtergesellschaft liegt beispielsweise dann vor, wenn Mitarbeiter aus den Konzernunternehmen dort die Enstcheidungen treffen und damit für eine sehr enge organisatorische Verflechtung sorgen.

Die umsatzsteuerliche Organschaft ist durch die folgenden, wesentlichen Merkmale gekennzeichnet:

  • Es handelt sich um eine Kontstruktion mit dem wesentlichen Ziel der Bürokratievermeidung bzw. Rationalisierung von Umsatzsteuerzahlungen
  • Sie ist lediglich eine zusätzliche Eigenschaft zur bestehenden Rechtsform von Unternehmen
  • Sie ist abhängig von einer engen, tatsächlichen Verknüpfung zwischen den einzelnen Unternehmen

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