Termingeschäftsfähigkeit


Kurz & einfach erklärt:

Termingeschäftsfähigkeit verständlich & knapp definiert

Beim Abschluss von Termingeschäften entstehen aufgrund von Hebelwirkungen, einem Totalverlustrisiko und etwaiger Nachschusspflichten hohe Risiken. Laut dem Gesetzgeber sind diese Risiken privaten Verbrauchern nicht immer bekannt, weshalb Banken ihre Kunden vor dem Abschluss solcher Geschäfte umfassend aufklären und so die Termingeschäftsfähigkeit sicherstellen müssen.
notes Inhalte

Die Termingeschäftsfähigkeit ist eine zwingende Vorrausetzung zur Teilnahme an Börsentermingeschäften


Die Fähigkeit unterliegt der Regelung gemäße §§50 Börsengesetz. Kaufleute sind aufgrund ihrer Kaufmannseigenschaft termingeschäftsfähig. Nichtkaufleute müssen über ein Merkblatt zu den Börsenrisiken informiert werden und dieses unterzeichen. Dann erhalten auch sie die Termingeschäftsfähigkeit.

Sinnhaftigkeit der Termingeschäftsfähigkeit

Vorab: Das Gesetz zur Termingeschäftsfähigkeit durch Informationen existierte in seiner ursprünglichen Form nur bis 2007. Danach wurde allerdings die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente in Deutschland umgesetzt, die praktisch dieselben Regelungen nur in einem anderen Wortlaut enthält.

Gehen zwei Vertragspartner ein Termingeschäft ein, so entstehen hierbei gewisse Risiken. Denn beide Parteien vereinbaren, dass ein bestimmtes Produkt zu einem heutigen Preis in der Zukunft ge- oder verkauft wird. Je nach Art des hierfür eingesetzten Finanzinstruments kann es dabei zu sogenannten Hebeleffekten kommen, die mögliche Gewinne, aber auch die entsprechenden Verluste vervielfachen.

Der Gesetzgeber geht generell davon aus, dass sich Kaufleute aufgrund ihrer Erfahrung und ihres Wissensstandes über diese Gefahren im Klaren sind. Allerdings sei dies bei privaten Verbrauchern nicht der Fall, schließlich beschäftigen sich diese nicht täglich mit den Finanzmärkten und spezifischen Finanzinstrumenten. Genau aus diesem Grund sind Banken dazu verpflichtet, Verbraucher vor dem Abschluss eines solchen Geschäfts ausführlich über die Risiken zu informieren. Geschieht dies nicht, sind die Banken sogar zu Schadensersatz verpflichtet.

Termingeschäftsfähigkeit – diese Kriterien müssen erfüllt sein

Schon vor einigen Jahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil festgestellt, dass nicht alle Termingeschäfte auch wirklich die Termingeschäftsfähigkeit voraussetzen. Konkret ging es in dem Fall um Anlage-Zertifikate, die in aller Regel einer Terminmarktkomponente enthalten. Aber: Ihr Anlagerisiko ist nicht höher, als wenn der Anleger das Kapital direkt in Aktien investieren würde. Daher hat der BGH vier Eigenschaften definiert, die ein solches Termingeschäft charakterisieren:

  • Hebelwirkung
  • Totalverlustrisiko
  • Etwaige Nachschusspflicht
  • Späterer Erfüllungszeitpunkt


Diese Eigenschaften treffen insbesondere auf alle Hebel-Produkte wie beispielsweise CFDs und auch auf Optionsscheine zu. Ihr Erwerb ist daher solchen Investoren vorbehalten, die die Termingeschäftsfähigkeit nachweisen können.

Termingeschäftsfähigkeit – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Termingeschäftsfähig ist, wer die Risiken von Termingeschäften vollständig kennt
  • Daher müssen Privatpersonen vor dem Abschluss eines solchen Geschäfts von ihrer Bank umfassend aufgeklärt werden
  • Kommt die Bank ihrer Pflicht nicht nach, muss sie unter Umständen Schadensersatz zahlen

 


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