Termingeschäft


Kurz & einfach erklärt:

Termingeschäft verständlich & knapp definiert

Termingeschäfte sind an der Börse Kaufgeschäfte, bei denen der Handel des Wertpapiers nicht in der Gegenwart, sondern zu einem vereinbarten Termin stattfindet. Sie werden deshalb auch "future" genannt, da die Vertragserfüllung zeitlich nicht auf den Vertragsabschluss fällt.
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Termingeschäfte zeichnen sich dadurch aus, dass Käufer und Verkäufer die Transaktion des konkreten Basisobjekts für die Zukunft vereinbaren. Das unterscheidet diese Transaktionen von Kassageschäften, bei denen der Tausch zeitnah erfolgt. Bei Termingeschäften dauert es mindestens drei Tage, oftmals deutlich länger. Als Handelsobjekte kommen Aktien, Anleihen, Indizes und Waren infrage.

Den Preis und die Menge legen beide Parteien zuvor fest, diese Eckdaten ändern sich bis zum Laufzeitende nicht. Damit gehen Chancen und Risiken einher. Die Hebelwirkung vergrößert die Chancen und Risiken.

Die grundlegende Funktionsweise: Vereinfachtes Beispiel

An einem einfachen Beispiel lässt sich der Ablauf verdeutlichen: Ein Terminkontrakt beinhaltet 10 Aktien, die momentan jeweils 10 Euro kosten. Insgesamt haben sie demnach einen Wert von 100 Euro.

Der Kontrakt läuft einen Monat, am Laufzeitende muss der Käufer des Kontrakts diese 10 Aktien für 100 Euro abnehmen. Haben sie zwischenzeitlich an Wert verloren, muss er einen Verlust verkraften und der Verkäufer hat sich einen finanziellen Vorteil gesichert. Hat der Börsenkurs zugelegt, verzeichnet der Käufer einen Gewinn. Er muss nur 10 Euro pro Aktie zahlen, obwohl sie sich inzwischen verteuert hat.

Preis für Kontrakte und Hebelwirkung

Dieses Beispiel ist simplifiziert. So kostet der Terminkontrakt in der Regel mehr als der aktuelle Börsenwert, da der Verkäufer seine Refinanzierungskosten und gegebenenfalls Lagerkosten aufschlägt. Lagerkosten entstehen vor allem bei Waren wie Rohstoffen. Zweitens sind Termingeschäfte vielfach mit einem Hebel verbunden. Käufer zahlen nicht den Wert des Handelsobjekts, sondern einen bestimmten Bruchteil davon.

Bei einem Verhältnis von 1:5 zahlen sie ein Fünftel. Sie partizipieren aber vollständig an der Entwicklung des Basiswerts. Beim genannten Beispiel müssten Händler 20 Euro einsetzen. Steigen die Aktien um 10 % und besitzen anschließend einen Gesamtwert von 110 Euro, hat der Käufer seinem Kapitaleinsatz von 20 Euro 10 Euro Gewinn hinzugefügt.

Bei einem Kursrückgang von 10 % halbiert er dagegen sein Kapital. Oftmals enden solche Transaktionen mit und ohne Hebelwirkung nicht mit der tatsächlichen Lieferung von Aktien, Rohstoffen und anderen Basisobjekten. Stattdessen nehmen beide Parteien einen Barausgleich vor.

Arten an Termingeschäften

Das aufgestellte Beispiel stellt ein Future als eine Form des Termingeschäfts dar. Bei diesen Kontrakten besteht eine Abnahmepflicht. Davon unterscheiden sich Optionsgeschäfte. Bei diesen kann der Käufer das Optionsrecht wahrnehmen und das Basisobjekt kaufen, er muss es jedoch nicht. Für den Verkäufer bedeutet das ein erhöhtes Risiko, welches er sich mit einem Risikoaufschlag auf den Kontrakt bezahlen lässt. Es gibt insgesamt vier Varianten:

  • amerikanische Option: Bei diesen können Käufer das Optionsrecht jederzeit während der Laufzeit ausüben.
  • europäische Option: Das Optionsrecht gilt nur am Laufzeitende.
  • Call-Option: Bei amerikanischen und europäischen Optionen wetten Käufer auf steigende Kurse der Basiswerte.
  • Put-Option: Käufer profitieren, wenn die Kurse fallen.

Termingeschäft - Zusammenfassung:

  • Zukunftsgeschäft: Käufer und Verkäufer vereinbaren eine Transaktion mindestens drei Tage später
  • Konditionen fix
  • Future: Abnahme verpflichtend
  • Option: Abnahme freiwillig, Verkäufer erhält dafür einen Risikoaufschlag

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