Termingeld
Kurz & einfach erklärt:
Termingeld verständlich & knapp definiert
Unter Termingeld versteht man die kurz- bis mittelfristige Anlage von Kapital bei Kreditinstitutionen. Wird eine feste Laufzeit vereinbart, dann spricht man von Festgeld. Wird stattdessen eine bestimmte Kündigungsfrist vereinbart, dann spricht man von Kündigungsgeld.notes Inhalte
- chevron_right Festgeld und Kündigungsgeld
- chevron_right Typische Laufzeiten und Fristen
- chevron_right Die Höhe des Zinssatzes
- chevron_right Die Sicherheit
- chevron_right Termingeld als Anlage
- chevron_right Zusammenfassung Termingeld
Bei Termingeldern handelt es sich um eine bestimmte Form von Einlagen bei Kreditinstituten, die durch eine festgelegte Laufzeit bzw. Kündigungsfrist gekennzeichnet sind. Es gibt keine bestimmten Vorgaben zur Mindestlaufzeit (bzw. Kündigungsfrist) oder Laufzeitbeschränkungen. Dennoch finden Termingeldanlagen üblicherweise kurz- bis mittelfristig statt.
Festgeld und Kündigungsgeld
Man unterscheidet bei Termingeld grundsätzlich zwischen Festgeld und Kündigungsgeld:
- das Festgeld ist die häufigere Erscheinungsform. Dabei wird das Geld für einen bestimmten Zeitraum auf einem Festgeldkonto angelegt. Während der Festlegungsfrist gilt ein fester Zinssatz. Danach kann über das Geld verfügt werden oder es findet eine (ggf. automatische) Verlängerung statt;
- Kündigungsgeld wird auf einem variabel verzinslichen Konto angelegt. Wird das Geld gekündigt, beginnt eine vorab vereinbarte Kündigungsfrist, nach deren Ablauf das Geld verfügbar ist. Wird nicht verfügt, läuft das Konto bis zu einer erneuten Kündigung wie vorher weiter. In vielen Fällen - aber nicht zwingend - gilt während der Laufzeit der Kündigungsfrist ein fester Zins. Das Kündigungsgeld hat dann einen ähnlichen Charakter wie Festgeld.
Typische Laufzeiten und Fristen
Üblich sind Mindestlaufzeiten (Mindestkündigungsfristen) von einem Monat. Nach oben sind die Laufzeitgrenzen bzw. Kündigungsfristen recht flexibel. Das hängt nicht zuletzt von der Geschäftspolitik des jeweiligen Anbieters ab. Die "normale" Bandbreite bei Festgeldern reicht von Laufzeiten von wenigen Monaten bis zu fünf, sechs Jahren. Die Kündigungsfristen bei Kündigungsgeldern bewegen sich dagegen meist im unterjährigen Bereich.
Die Höhe des Zinssatzes
Durch die Vereinbarung eines Festlegungszeitraums bzw. einer Kündigungsfrist ist die Verfügbarkeit bei Termingeldern im Vergleich zu täglich verfügbaren Einlagen (Girokonto, Tagesgeld) deutlich eingeschränkt. Für diesen "Liquiditätsverzicht" erhalten die Anleger in der Regel einen Vorteil in Form eines höheren Zinssatzes. Er steigt oft mit der Dauer der Festlegung bzw. Kündigungsfrist. Auch Staffelungen nach der Höhe des angelegten Betrags sind anzutreffen. Vorzeitige Verfügungen sind regulär nicht vorgesehen, werden sie ausnahmsweise zugelassen, ist das fast immer mit dem Verlust des Zinsvorteils verbunden.
Die Sicherheit
Als Bankeinlagen unterliegen Termingelder den gesetzlichen Vorschriften zur Einlagensicherung. Danach sind Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro gegen Ausfälle gesetzlich geschützt. In Deutschland bieten die Banken über ihre freiwilligen Maßnahmen zur Einlagensicherung sogar noch einen weitreichenderen Schutz. In diesem Sinn ist Termingeld "sicher".
Termingeld als Anlage
Aus Anlegersicht bieten Termingelder eine interessante Anlagealternative, wenn feststeht, dass das Geld erst in absehbarer, aber überschaubarer Zeit benötigt wird. Auch um Geld vorübergehend zu "parken", kann eine Termingeldvereinbarung sinnvoll sein. Es ist wegen der eingeschränkten Verfügbarkeit nicht als Liquiditätsreserve geeignet und kommt auch für langfristigen Vermögensaufbau weniger in Betracht, da es hier Möglichkeiten mit besseren Renditen gibt.
Zusammenfassung Termingeld
- Termingelder sind Einlagen bei einer Bank mit fester Laufzeit (Festgeld) oder vereinbarter Kündigungsfrist (Kündigungsgeld);
- die Verfügbarkeit ist dadurch erst zu einem bestimmten Termin gegeben - daher Termingeld;
- Termingelder sind oft höher verzinst als Einlagen mit jederzeitiger Verfügbarkeit;
- als Bankeinlagen unterliegen Termingelder dem gesetzlichen Einlagenschutz.
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