Tarifvertragsrecht


Kurz & einfach erklärt:

Tarifvertragsrecht verständlich & knapp definiert

Das Tarifsvertragsrecht trägt zur Wahrung und Förderung der wirtschaftlichen Arbeitsbedingungen bei und ist ein Grundrecht für Arbeitnehmer. Damit stellt es die Grundlage von Tarifverträge und der Schaffung von Gewerkschaften dar.
notes Inhalte
Strassenschild mit Tarifvertragsrecht
Das Tarifvertragsrecht stellt die Grundlage für die Schaffung von Gewerkschaften
Das Tarifvertragsrecht regelt umfassend sämtliche Grundlagen für die Gestaltung und die Geltung von Tarifverträgen. Ein wesentliches Merkmal ist die Hervorhebung der Tarifautonomie: Mindestens zwei Parteien können eigenständig einen Tarifvertrag aushandeln, ohne dass der Staat eingreift.

Er setzt ausschließlich die Rahmenbedingungen. Die Gewerkschaften vertreten hierbei die Arbeitnehmer, Unternehmen agieren einzeln oder schließen sich in Arbeitgeberverbänden zusammen.

Gesetzliche Basis: Das Tarifvertragsgesetz

Seit 1949 gibt es in Deutschland das Tarifvertragsgesetz, welches in dreizehn Paragrafen alle relevanten Aspekte enthält. Diese geringe Anzahl zeigt, dass der Staat den Tarifvertragsparteien große Spielräume gewährt. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Inhalt und Form von Tarifverträgen
  • Definition der Tarifvertragsparteien
  • Geltungsbereich der Verträge, Tarifbindung

Vor allem dem Geltungsbereich und der Tarifbindung kommt eine wichtige Bedeutung zu. Jedes unterzeichnende Unternehmen beziehungsweise jedes Mitglied eines Arbeitgeberverbands bindet sich an den Vertrag und muss ihn auf alle Arbeitnehmer der entsprechenden Gewerkschaft anwenden. Gewöhnlich übernehmen Arbeitgeber diese Regelungen auch für Mitarbeiter, die keiner Gewerkschaft angehören. Eine gesetzliche Pflicht besteht aber nicht. Treten Arbeitgeber aus ihrem Verband aus, müssen sie sich weiter an den Tarifvertrag halten. Erst mit der Aufhebung des Tarifvertrags endet die Bindung.

Koalitionsfreiheit, Streik und Aussperrung, Mindestlohn

Der Staat hat im Artikel 9 des Grundgesetzes das Recht auf Koalitionsfreiheit festgeschrieben. Dieses Recht bildet die Basis des Tarifvertragsrechts, da sich dank ihm Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände frei organisieren dürfen. Zudem erkennt der Staat Streiks und Aussperrungen als legitime Mittel des Arbeitskampfes an. Konkrete Regelungen finden sich auf vielfältige Gesetze verteilt. Das Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung sieht zum Beispiel vor, dass Unternehmer Leiharbeiter nicht als Streikbrecher einsetzen dürfen. Eine Beschränkung der Tarifautonomie stellt das Mindestlohngesetz dar: Die Parteien dürfen keinen Lohn festlegen, der den aktuellen Mindestlohn unterschreitet.

Ziel des Tarifvertragsrechts

Das Tarifvertragsrecht soll die eigenständige Vereinbarung von Gehältern und anderen Arbeitsbedingungen ermöglichen und fördern. Erstens profitieren davon die Arbeitnehmer, die sich als Einzelne gegenüber ihrem Arbeitgeber in einer schwachen Verhandlungsposition befinden. Mithilfe von Gewerkschaften und dem Streik als Druckmittel können sie bessere Ergebnisse erzielen. Aber auch viele Arbeitgeber sehen in Tarifverträgen einen Vorteil: Sie ersparen sich eigene Verhandlungen mit ihrer Belegschaft, zugleich führen einheitliche Regelungen in einer Branche zu identischen Wettbewerbsbedingungen. Drittens betrachten viele die damit einhergehende Zurückhaltung des Staates als einen Pluspunkt: Sie trauen ihm nicht zu, für vielfältige Branchen sachgerechte Regelungen zum Beispiel über die Gehaltshöhe zu treffen.

Tarifvertragsrecht - Zusammenfassung:

  • setzt den Rahmen für Tarifverträge
  • Tarifvertragsgesetz als zentrale Rechtsquelle
  • andere Regelungen wie die Koalitionsfreiheit ebenfalls bedeutend
  • Staat hält sich weitgehend heraus

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