Tarifautonomie


Kurz & einfach erklärt:

Tarifautonomie verständlich & knapp definiert

In Deutschland dürfen Arbeitnehmer, oftmals vertreten durch Gewerkschaften, und Arbeitgeber Lohnsteigerungen und Arbeitsbedingungen aushandeln, ohne dass sich staatliche Stellen hierbei einmischen dürften. Dieses Recht ist in Artikel 8 GG fixiert.
notes Inhalte

Unter dem Begriff Tarifautonomie ist das Recht zu verstehen, eigenständige Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge zu regeln.


Bei der Tarifautonomie handelt es sich um ein spezielles Recht, dass von Verbänden des Arbeitsmarktes, sowohl Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Unternehmensverbänden genutzt wird, Grundlage für die tariflichen Regelungen werden im Art.9, 3 GG geregelt. Inhalt und Wirkung der Tarifautonomie haben sich in den vergangenen Jahren aus der richterlichen Rechtsprechung entwickelt.

Im Tarifvertragsgesetz sind lediglich die formalen Zuständigkeiten der Arbeitsmarktverbände geregelt. Nach der Tarifautonomie sind nur solche Vereinigungen "tariffähig", die einen Abschluss von Tarifverträgen als Verbandsziel vermerkt haben. Darüber hinaus muss die Vereinigung einen freiwilligen Beitritt vorweisen und vom Gegner unabhängig sowie im Arbeitskampf bereit und fähig sein.

 

Tarifautonomie in der Bundesrepublik Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland werden im Jahr ungefähr 7500 Tarifverträge geschlossen, von denen sich 15% auf das ganze Bundesgebiet und 15% über mehrere Bundesländer Gültigkeit erfahren. 70% der Tarifverträge gelten nur für ein bestimmtes Bundesland.

Von den Bundesland-bezogenen Tarifverträgen sind 50% Firmentarifverträge, die lediglich einzelne Unternehmen betreffen und von lokaler Bedeutung sind. Seit dem Jahr 1995 können Tarifverträge Öffnungsklauseln beinhalten, welche es erlauben, die gültigen Tarifverträge individuell auszulegen, auch einzelbetriebliche Regelungen sind auf diesem Weg möglich. Seit dem Jahr 1996 kann ein Mitgliedschaftsrückgang bei den Arbeitgeberverbänden beobachtet werden, durch eine Kündigung beim tarifgebundenen Arbeitgeberverband können Flächentarifverträge unterlaufen werden.

Tarifautonomie - Unterschiedliche Tarifverträge möglich

Durch die Tarifautonomie kann der Inhalt der Tarifverträge innerhalb der vorgeschriebenen Rahmenbedingungen frei gestaltet werden. Bei Tarifverträgen ist grundlegend zwischen Lohn- und Gehaltstarifen zu unterscheiden sowie Rahmen- und Manteltarifen.

Bei Lohntarifverträgen wird in der Regel nur eine ausgehandelte Erhöhung der Ecklöhne bzw. eine Lohntabelle ausgezeichnet, deren Gültigkeit sich in der Praxis häufig auf 12 Monate erstreckt. Als sehr umfangreich erweisen sich hingegen Rahmen- und Manteltarife, welche häufig unterschiedliche Tatbestände enthalten und daher häufig über einen Zeitraum von 5 Jahren oder länger abgeschlossen werden. 

Gegenstand von Rahmen- und Manteltarifverträgen können zum Beispiel Urlaubsgeld und Urlaubstage, Arbeitszeiten, Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit, Weihnachtsgeld, Sonderzuwendungen und Sonderzahlungen sein, ebenso wie Sonderzulagen.

Tarifautonomie – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Die Tarifautonomie verankert das Recht von Arbeitnehmern, ihre Gehälter frei zu verhandeln
  • Dabei sind Tarifverträge für eine Vielzahl von Arbeitnehmern gültig
  • Tarifverträge werden meist für einen mittelfristigen Zeitraum abgeschlossen


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