Je nach hergestelltem Produkt sind häufig die Leistungen mehrerer Unternehmen bis zur endgültigen Fertigstellung notwendig.
Eine betriebswirtschaftliche Kennziffer, welche den Anteil der für die Produktion notwendigen externen Leistungen beschreibt, ist die sogenannte Subunternehmerquote. Zu dessen Errechnung wird der Umfang externer Leistungen ins Verhältnis zu den erforderlichen Gesamtleistungen gesetzt.
Die sich ergebende prozentuale Quote beschreibt aus Sicht des Unternehmens demnach die Höhe der fremden Leistungen.
Grundsätzlich gilt: Je niedriger die Subunternehmerquote, desto unabhängiger kann ein Unternehmen seine Güter produzieren. Allerdings bedeutet eine niedrige Subunternehmerquote in aller Regel auch höhere eigene Personalaufwendungen. Umgekehrt steigt in diesem Fall jedoch in der sogenannten Gewinn- und Verlustrechnung der Aufwand für bezogene Leistungen.
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