Die Stille Beteiligung ist eine mögliche Art der Unternehmensfinanzierung. Dabei existiert ein Kapitalgeber, der im Gegenzug für seine Einlage als Teilhaber fungiert. Der Vorteil dabei besteht darin, dass sein Name weder im Handelsregister eingetragen (Ausnahme: Aktiengesellschaften) noch im Unternehmensnamen ersichtlich wird. Trotzdem wird er an möglichen Gewinnen des Unternehmens beteiligt.
Die genauer vertragliche Ausgestaltung einer Stillen Beteiligung ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
So kann der Investor beispielsweise auch an möglichen Verlusten des Unternehmens beteiligt werden. Ebenso ist jedoch ein Ausschluss einer Beteiligung im Verlustfall möglich. Aufgrund dieser Gestaltungsfreiheit kann die Stille Beteiligung an die individuellen Vorstellungen bzw. Bedingungen der Vertragsparteien angepasst werden.
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