Steueroasen
Steueroasen verständlich & knapp definiert
Als Steueroase werden Länder und Gemeinden bezeichnet, die keinen oder aber einen sehr niedrigen Steuersatz haben. Davon profitieren vor allem Firmen und Privatpersonen, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnsitz in solchen Regionen anmelden.- chevron_right Wesentliche Merkmal einer Steueroase
- chevron_right Voraussetzungen für die Attraktivität einer Steueroase für Steuerflüchtlinge
- chevron_right Grundtypen von Steueroasen
- chevron_right Kritik an Steueroasen und Steuerflüchtlingen
- chevron_right Zusammenfassung Steueroasen
Steueroasen sind staatliche oder auch kommunale Gemeinwesen, in denen von den dort mit Wohn- oder Unternehmenssitz angemeldeten natürlichen beziehungsweise juristischen Personen überhaupt keine oder nur geringe Steuern verlangt werden. Dabei ist die Praxis im Bereich von Steuerarten, die sich auf Einkommen, Gewinn, Gewerbebetrieb oder Umsatz beziehen, wesentlich für die Zuordnung staatlicher oder kommunale Gemeinwesen als Steueroasen.
Wesentliche Merkmal einer Steueroase
Wegen ihrer niedrigen beziehungsweise nicht vorhandenen Steuersätze ziehen Steueroasen auswärtige Privatpersonen und Unternehmen ("Steuerflüchtlinge") an, die durch Begründung eines Wohnsitzes oder einer Unternehmensniederlassung ("Briefkastenfirma") in der Steueroase legal Steuern in ihrem Ursprungsländern umgehen.
Voraussetzungen für die Attraktivität einer Steueroase für Steuerflüchtlinge
Neben der Grundbedingung niedriger oder nicht vorhandener Steuererhebung sind einige weitere Voraussetzungen in einer Steueroase wesentlich für ihre Anziehungskraft auf Steuerflüchtlinge, u.a.:
- Stabile innen- und außenpolitische Bedingungen
- Rechtssicherheit
- Strenge Einhaltung von Bankgeheimnis-Regelungen
Grundtypen von Steueroasen
Es gibt zwei, sich fallweise überschneidende, Grundtypen von Steueroasen:
- Typ 1: Kleinstaaten und kleine, staatsrechtlichen Sonderstatus besitzende sonstige Gebiet ohne wesentliche Wirtschaftstrukturen im Primär- oder Sekundärbereich mit Schwerpunkt Finanzwesen. Diese Staaten und Gebiete haben ein Interesse an der Zuwanderung von möglichst vielen Steuerflüchtlingen. Durch diese Zuwanderung erwächst den Steueroasen zwar kein oder nur geringes Steuereinkommen, aber in Verbindung mit geldwerten Serviceleistungen stellt die Zuwanderung in der Summe eine attraktive Einnahmebasis dar.
- Typ 2: Staaten und Gebiete, die aufgrund ihrer Wirtschaftssituation (Rohstoffreichtum, Handelszentrum, etc.) auf bestimmte Steuern verzichten können, aber ein Interesse an wirtschaftlich motivierter Zuwanderung zur Stärkung der eigenen ökonomischen Position haben
- zu Typ 1 zählen in Europa z.B. die Nicht-EU-Mitglieder Monaco, Andorra, Liechtenstein, Gibraltar sowie die Kanalinseln Guernsey und Jersey. Außerhalb Europas gelten u.a. Liberia und Panama ("Ausflaggungsstaaten") sowie Tonga und die Malediven als Steueroasen
- zu Typ 2 zählen u.a. die chinesischen Sonderwirtschaftszonen Hong Kong und Macao sowie Singapur, die Schweiz und Irland.
Kritik an Steueroasen und Steuerflüchtlingen
Steueroasen wird vorgeworfen, aufgrund ihrer im Vergleich zu anderen auf relativ hohe Steuereinnahmen angewiesenen Staaten wirtschaftlich privilegierten Sonderstellung das Gebot der Fairness zu missachten.
Steuerflüchtlingen wird vorgeworfen, gegen das Gebot der Solidarität zu verstoßen, weil sie wesentlich in ihren Ursprungsländern generierte Gewinne am heimischen Fiskus vorbei transferieren.
Zusammenfassung Steueroasen
Die in internationaler Kritik stehenden Steueroasen bieten Steuerflüchtlingen im Vergleich zu deren Herkunftsländern attraktive Bedingungen zur legalen Minimierung der Steuerlast.
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