Stammkapital


Kurz & einfach erklärt:

Stammkapital verständlich & knapp definiert

Stammkapital bezeichnet die Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Das Stammkapital muss mindestens eine Höhe von 25.000€ aufweisen, zudem müssen mindestens 12.500€ eingezahlt werden.
notes Inhalte

Das Stammkapital bildet die finanzielle Grundlage einer GmbH, die Gesellschafter haben die im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Summen als Eigenkapital einzubringen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine GmbH über ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro verfügen muss. Diese finanzielle Mindestausstattung dient als Sicherheit für Gläubiger. Den Begriff des Stammkapitals gibt es im deutschen Recht ausschließlich bei GmbHs. Bei Aktiengesellschaften nennt sich dieses Kapital Grundkapital und erfüllt dieselbe Funktion. Vom jeweiligen Anteil am Stammkapital hängt das Stimmgewicht in der Gesellschafterversammlung ab. Es bestimmt auch, in welchen Anteilen die Gesellschafter an Gewinnausschüttungen partizipieren.

Rechtliche Bedingungen

Um sich in das Handelsregister eintragen zu lassen, müssen die Gesellschafter erstens im Gesellschaftsvertrag ein Mindest-Stammkapital von 25.000 Euro festlegen. Es steht ihnen frei, eine höhere Summe zu vereinbaren. Zweitens muss zuvor tatsächlich Geld in das Unternehmen fließen: Jeder Gesellschafter muss mindestens 25 % seines Anteils überweisen, insgesamt muss die Hälfte des Stammkapitals zusammenkommen. Bei fehlendem Kapital müssen die Gesellschafter gegenseitig für Ausfälle haften und dies schriftlich fixieren. Das Kapital darf die GmbH vollständig für Betriebszwecke verwenden, sie darf es zum Beispiel in die Betriebs- und Geschäftsausstattung investieren. Sie muss es nicht auf einem Konto hinterlegen. Sollte das Stammkapital später unter 50 % des Wertes sinken, müssen die Gesellschafter unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen und Lösungswege suchen. Wenn das Stammkapital aufgezehrt ist, besteht die Pflicht, Insolvenz anzumelden.

Erhöhung des Stammkapitals

Die Gesellschafter können jederzeit durch Einzahlungen das Stammkapital erhöhen, das muss zuvor jedoch die Gesellschafterversammlung beschließen. Durch Einzahlungen einzelner Gesellschafter können sich die Stimmgewichte verschieben. Auch die Aufnahme neuer Gesellschafter ist möglich. Mit einer Erhöhung des Stammkapitals lässt sich beispielsweise eine Insolvenz abwenden. Darüber hinaus kann sich eine Erhöhung empfehlen, um die Kreditwürdigkeit der GmbH jenseits einer wirtschaftlichen Krise zu verbessern. Nach dieser Maßnahme steigt die Chance auf eine Kreditzusage beziehungsweise auf ein Darlehen mit niedrigen Zinsen.

Zweck des Stammkapitals

GmbHs zeichnen sich dadurch aus, dass die Eigentümer nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Daher rührt die Bezeichnung “Gesellschaft mit beschränkter Haftung”. Als Ausgleich fordert der Gesetzgeber das Stammkapital, um den Gläubigern des Unternehmens Sicherheit zu geben. Diese Mindestausstattung an Kapital soll gewährleisten, dass sie bei unbezahlten Rechnungen zumindest mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit die Rechnungssumme oder einen Teil des Betrags erhalten.

Stammkapital - Zusammenfassung:

  • die finanzielle Grundausstattung einer GmbH
  • mindestens 25.000 Euro
  • Eigenkapital
  • Sicherheit für Gläubiger
  • Gesellschafterversammlung kann Erhöhung beschließen

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