Stammaktie


Kurz & einfach erklärt:

Stammaktie verständlich & knapp definiert

Eine Stammaktie bezeichnet eine bestimmte Art von Aktie, bei der der Besitzer neben den Anteilen an der Aktiengesellschaft auch über ein Stimmrecht verfügt. Eine Aktie ohne Stimmrecht nennt sich Vorzugsaktie. Diese Art von Beteiligung ist in Deutschland jedoch weniger weit verbreitet als die Stammaktie.
notes Inhalte

Eine Stammaktie zeichnet sich dadurch aus, dass deren Besitzer auf Hauptversammlungen der Aktiengesellschaft über ein Stimmrecht verfügen. Dieses Stimmrecht bleibt Inhabern einer Vorzugsaktie verwehrt. In Deutschland und in vielen anderen Staaten hat sich die Stammaktie als verbreitetste Beteiligungsform an Aktiengesellschaften etabliert, Vorzugsaktien bilden die Ausnahme.

Das Stimmrecht auf der Hauptversammlung

Ein Mal im Jahr müssen Aktiengesellschaften eine Hauptversammlung durchführen und sämtliche Stammaktionäre einladen. Dabei spielt keine Rolle, ob ein Investor nur eine Aktie im Wert von zehn Euro oder ein großes Aktienpaket besitzt. Aktiengesellschaften müssen jedem Aktionär den persönlichen Zugang zur Hauptversammlung gewähren, sie können höchstens eine vorherige Anmeldung fordern.

Beim Stimmrecht gilt der Grundsatz: Eine Stammaktie bedeutet eine Stimme. Entsprechend hängt das Stimmgewicht jedes einzelnen Aktionärs vom Umfang des Aktienbesitzes ab. In der Regel kommt bei Aktiengesellschaften Privatanlegern nur eine minimale Bedeutung zu, die Entscheidungen treffen private und insbesondere institutionelle Großanleger wie Fondsgesellschaften.

Alternative Ausübung des Stimmrechts

Früher mussten Aktionäre zur Stimmabgabe persönlich auf der Hauptversammlung erscheinen oder einen anwesenden Vertreter beauftragen. Bei vielen Aktiengesellschaften hat sich das mittlerweile geändert. Sie ermöglichen entweder die Briefwahl oder eine Online-Abstimmung. Alle wichtigen Anträge stellen sie den Aktionären zuvor zur Verfügung, sodass diese fundiert entscheiden können.

Übertragung des Stimmrechts

Inhaber von Stammaktionären können ihr Stimmrecht auch übertragen, zum Beispiel an ihre Depotbank. Zahlreiche Klein- und Minderheitenaktionäre beauftragen gemeinnützige Vereinigungen, welche die Interessen von Kleinanlegern oder bestimmte politische Interessen vertreten, mit der Stimmabgabe. Als Beispiele dienen in Deutschland die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger und der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre.

Stammaktie - zusammengefasst:

  • Besitzer haben auf Hauptversammlungen Stimmrecht
  • häufigste Aktienform
  • Stimmrecht lässt sich häufig von zu Hause ausüben
  • Übertragung des Stimmrechts möglich

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