Sozialstaatsprinzip


Kurz & einfach erklärt:

Sozialstaatsprinzip verständlich & knapp definiert

Ein Prinzip staatlicher Organisation, dass aus einem Netz sozialer Sicherungsinstrumente heraus seinen Bürgern ein staatlich finanziertes, minimales Wohlstandslevel garantiert. Das klassische Instrument des Sozialstaates ist die Arbeitslosenversicherung.
notes Inhalte

Das Sozialstaatsprinzip ist eine der tragenden Säulen der Wirtschaftsordnung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung  der Bundesrepublik Deutschland und hat umfangreiche Auswirkungen auf die Unternehmen und auch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Grundprinzip bei der Aufnahme und auch Beendigung von Arbeitsverhältnissen lautet: Unternehmen haben eine soziale Verantwortung (Stichwort: Eigentum verpflichtet). Das Sozialstaatsprinzip bedeutet, dass der Marktschwächere (wie beispielsweise der einzelne Arbeitnehmer) nicht alleine gelassen wird und sich auf einen Rahmen an Mindeststandards und grundlegenden Rechten verlassen kann.

Umfangreiche Mindeststandards und Kostenbeteiligung der Arbeitgeber

Strassenschild mit Sozialstaatsprinzip
Laut Sozialstaatsprinzip werden die Marktschwächeren (wie beispielsweise der einzelne Arbeitnehmer) nicht alleine gelassen

Neben dem vergleichsweise neuen, flächendeckend geltenden Mindestlohn gibt es Regelungen für die gemeinsame Kostenbeteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber an der sozialen Sicherung, die für alle Arbeitsverhältnisse schon seit weit über fünfzig jahren verpflichtend sind. Jedes Arbeitsverhältnis begründet - mit ganz wenigen Ausnahmen - auch einen Kranken- und Rentenversicherungsschutz. Dabei sind die jeweils geltenden prozentualen Anteile festgesetzt, zu dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils einzahlen. Deshalb kommen zu dem ausgewiesenen Gehalts-Brutto Ausgaben hinzu, die in der allgemeinen wirtschaftspolitischen Diskussion als Lohnnebenkosten bezeichnet werden.


Das Sozialstaatsprinzip wird am Beispiel der Krankenversicherung deutlich: Den Krankenversicherten stehen alle medizinische notwendigen Leistungen zur Verfügung, ganz unabhängig davon, bei welchem Arbeitgeber sie beschäftigt sind. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kjölnnen sogar ihre Krankenkasse frei wählen, der Arbeitgeber hat hier kein Mitspracherecht. Das Sozialstaatsprinzip bedeutet auch, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die erste starke Säule der Altersvorsorge - den Rentenanspruch bei der Rentenversicherung Bund - gemeinsam finanzieren.


Da früher sowohl bei der Renten-, als auch Krankenversicherung Arbeitnehmer und Arbveitgeber exakt die Hälfte der Beiträge übernommen haben, hat sich auch der Begriff der paritätischen Finanzierung eingebürgert. Inzwischen wird von diesem Grundsatz bei der Krankenversicherung leicht abgewichen.

Das Sozialstaatsprinzip schränkt die Vertragsfreiheit bei Arbeitsverträgen ein

Ebenso deutlich wie bei der Finanzierung der Renten- und Krankenversicherungsbeiträge wird das Sozialstaatsprinzip bei den Einschränkungen der Vertragsfreiheit bei Arbeitsverträgen. Insbesondere in größeren Unternehmen und bei längerer Beschäftigungsdauer ist ein Arbeitsverhältnis nicht so einfach zu kündigen wie beispielsweise fast jeder andere Vertrag. Eine Kündigung ist beispielsweise nur mit Zustimmung des Betriebesrates möglich, zudem sollte ein Grund dafür vorliegen. Wer eine angemessene Leistuing erbringt, der kann nicht einfach so gekündigt werden. Liegt kein verhaltensbedingter Grund (wie z. B. Diebstahl) vor, so bedeutet das Sozialstaatsprinzip: Jeder Arbeitnehmer erhält eine Abfindung in Abhängigkeit der Dauer seiner Betriebszugehörigkeit.


Darüber hinaus gibt es für größere Unternehmen die Verpflichtung, die Beschäftigung von besonders benachteiligten Gruppen sicherzustellen. Das Schwerbehindertengesetz regelt eine Mindestanzahl Beschäftigter mit Behinderung, bei deren Unterschreiten Ausgleichsabgaben gezahlt werden müssen. Zudem gibt es für Schwerbehinderte einen besonderen Kündigungsschutz.

In der Wirtschaft äußert sich das Sozialstaatsprinzip insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Gemeinsame Finanzierung der Kranken- und Rentenversicherung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • MIndeststandards bei Arbeitsschutz, Mindestlöhnen und fairer Behandlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Einschränkungen in der allgemeinen Vertragsfreiheit zur Umsetzung dieser Ziele

Weiterführende Artikel:

Absatz: Mit dem Terminus Absatz wird die durch ein Unternehmen von einem Gut oder einer Dienstleistung in einer bestimmten Zeitspanne ...


Vermögen: Unter den Begriff Vermögen fallen alle Güter und Rechte, die Unternehmen, Privathaushalte und der Staat besitzen. Diese Kategorie ...


Abgrenzung (zeitlich): Eine Abgrenzung in zeitlicher Hinsicht erfolgt, um die Erfolgsermittlung (Gewinne, Verluste) periodengerecht durchführen zu ...


Accounting: Unter Accounting ist die systematische Erfassung und Überwachung der in einem Unternehmen entstehenden Geld- und Leistungsströme ...


Akkordlohn: Der Akkordlohn wird auf Basis des Mengenergebnisses pro Zeiteinheit vergeben. Dabei ist zwischen Zeit- und Geldakkord zu unterscheiden, ...


Aktivkonto: Mit dem Begriff Aktivkonto wird in der Betriebswirtschaftslehre ein Bestandskonto bezeichnet, das sich aus einer Unternehmensbilanz ableiten ...

whatshot Beliebteste Artikel