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Lexikon » Sichteinlagen

Sichteinlagen


Als sogenannte Sichteinlage wird bei Banken angelegtes Kapital bezeichnet, das nur sehr kurzfristig dafür vorgesehen ist.

Bezüglich dieser Gelder hat eine Bank die geringste Planungssicherheit, da der Anleger jederzeit über seine Anlage verfügen kann. Klassisches Beispiel dafür sich Anlagen auf Tagesgeldkonten. Aber auch Kapital, das zwischenzeitlich auf Girokonten liegt, bevor es vom Kontoinhaber wieder ausgegeben wird, gehört zu dieser Einlagengruppe.

Auch Gelder, die auf die vergleichsweise neue Prepaid-Kreditkarte eingezahlt werden und somit als Zahlungsrahmen dienen, zählen zu den Sichteinlagen. Für die von ihnen verwalteten Sichteinlagen müssen Banken vergleichsweise hohe Rücklagen bei den Zentralbanken hinterlegen – im Gegensatz zu den Spareinlagen.


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