Schufaklausel


Kurz & einfach erklärt:

Schufaklausel verständlich & knapp definiert

Die Schufaklausel berechtigt Unternehmen, Vermieter und Banken dazu, Informationen über Vertragspartner an die Schufa weiterzuleiten. Zwar kann der Klausel widersprochen werden, dann haben Unternehmen, Vermieter und Banken aber ein Recht auf Vertragsauflösung – auch trotz vorheriger Einigung über die generellen Konditionen.
notes Inhalte

Die Schufaklausel ist ein fester Bestandteil von Kreditverträgen und Kontoverträgen. Sie stellt die Einwilligung des Kunden in die Weiterleitung seiner Daten an die Schufa dar. 


Des weiteren befreit sie das Kreditinstitut vom Bankgeheimnis, bei der Übermittlung von Positiv – und Negativmerkmalen. Die Schufaklausel kann durch die Privatperson verweigert werden, diese berechtigt aber im Gegenzug zur Ablehnung eines Kredites oder der Kontoeröffnung.

Schufa-Klausel bei Bank und Mietvertrag

Die Schufa ist eine Wirtschaftsauskunftei, die kreditrelevante Informationen von Millionen Verbrauchern und Unternehmen speichert. Diese Daten werden dann an Vertragspartner weitergegeben, die wiederum Verträge mit anderen Wirtschaftssubjekten eingehen möchten. Für Vertragspartner stellt die Abfrage der Schufa-Auskunft einen essenziellen Bestandteil der Bonitätsprüfung dar, ohne die ein Vertragsabschluss unwahrscheinlich wäre.

Damit die Schufa überhaupt Zugriff auf solche kreditrelevanten Informationen hat, gibt es die sogenannte Schufa-Klausel. Sie berechtigt Banken, Unternehmen und Vermieter dazu, Daten an die Schufa weiterzuleiten. Ein Beispiel: Ein Kreditnehmer nimmt ein Darlehen bei einer Bank auf, das innerhalb von 48 Monaten abbezahlt werden soll und eine Kreditsumme von 10.000 Euro aufweist. Diese Information wird von der Bank an die Schufa übermittelt und dort gespeichert. Wird das Darlehen ordnungsgemäß getilgt, so übermittelt das Kreditinstitut auch diese Information an die Wirtschaftsauskunftei. Entsprechend werden Zahlungsverzögerungen oder andere Unstimmigkeiten ebenfalls gemeldet.

Ablehnung der Schufa-Klausel durch den Verbraucher

Einige Verbraucher sind mit der Übermittlung der Daten an die Schufa nicht einverstanden. In diesem Fall ist es möglich, der Schufa-Klausel im Kredit- oder Mietvertrag zu widersprechen. Aber: Der Kreditgeber bzw. Vermieter ist dann wiederum dazu berechtigt, den Vertrag seinerseits abzulehnen. Denn der deutsche Gesetzgeber sieht in der Schufa einen wichtigen Bestandteil des wirtschaftlichen Zusammenlebens, auch wenn die Auskunftei des Öfteren kritisiert wird.

Der Grund: Möchte ein Verbraucher ein Darlehen bei einer Bank aufnehmen, so besteht für das Kreditinstitut das Risiko eines Zahlungsausfalls. Je weniger Informationen über den Verbraucher vorliegen, desto weniger genau ist die Einschätzung der Kreditwürdigkeit. Hier schafft die Schufa mit der Schufa-Auskunft Abhilfe, so dass Vermietungen und Kreditvergaben deutlich häufiger und zu besseren Konditionen zustande kommen, als dies ohne die Auskunftei der Fall wäre. Ohne die Schufa-Klausel wäre es dem Unternehmen aber nicht mehr möglich, kreditrelevante Informationen zu sammeln.

Schufaklausel – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Die Schufaklausel berechtigt Banken und Unternehmen dazu, Informationen von Vertragspartnern an die Schufa weiterzuleiten
  • Der Klausel kann widersprochen werden, was allerdings oft eine Ablehnung des Vertrags zur Folge hat
  • Ohne die Schufaklausel könnte die Schufa nicht fortbestehen

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