Schufaauskunft


Kurz & einfach erklärt:

Schufaauskunft verständlich & knapp definiert

Die Schufaauskunft hält kreditrelevante Informationen über Verbraucher und Unternehmen bereit, die von der Wirtschaftsauskunftei Schufa erhoben und gespeichert werden. Zu unterscheiden ist dabei zwischen neutralen Merkmalen (Name, Anschrift etc.), Positivmerkmalen (abbezahlte Kredite, eingeräumte Disporahmen etc.) und Negativmerkmalen (offene Forderungen, angemahnte Kreditraten etc.).
notes Inhalte

In der Schufa-Auskunft werden kreditrelevante Daten von privaten Verbrauchern und Unternehmen gespeichert. Unternehmen, Vermieter und Banken können diese Informationen vor einem Vertragsabschluss mit einem Geschäftspartner / Privatperson einsehen.

Sinn und Zweck der Schufa-Auskunft

Im alltäglichen Wirtschaftsleben werden eine Vielzahl von Verträgen geschlossen. Dabei besteht für den Leistenden stets ein gewisses Risiko, dass der Leistungsempfänger seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Beispielsweise ist dies beim Online-Versandhandel der Fall, wenn Produkte auf Rechnung gekauft werden.

Um diese Informationsunsicherheit abzubauen, wurde die Schufa bereits im Jahr 1927 gegründet. Es handelt sich allerdings nicht um eine staatliche Behörde, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Dieses sammelt Daten von privaten Verbrauchern und Unternehmen, die deren Bonität betreffen. Andere Unternehmen können diese Daten gegen Zahlung einer Gebühr einsehen. So wird ersichtlich, ob beim Eingehen eines Vertrags mit einer Person oder einem Geschäftspartner eine hohe Ausfallwahrscheinlichkeit besteht.

Schufa-Auskunft: Welche Daten werden weitergegeben?

Die Schufa wurde von Datenschützern bereits häufig kritisiert, weil sie willkürlich Daten sammle. Sowohl führende Rechtsexperten als auch Ökonomen sind dabei geteilter Meinung. Klar ist nur, dass die Sammlung und Herausgabe der Daten mittlerweile gesetzlich reguliert ist. Folgende Daten speichert die Schufa:


  • Kontaktdaten: Name, Geburtsdatum, Anschrift
  • Gegenstand und Zahlungsbedingungen aktueller Geschäfte: Kredit- und Leasingverträge, Eröffnung von Konten, ausgegebene Kreditkarten, Kundenkonten im Versandhandel, Handyverträge
  • Abweichendes Zahlungsverhalten: Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und nicht beglichen sind sowie Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung
  • Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen: Abgabe eidesstattliche Versicherungen, Beantragung des Verfahrens zur Privatinsolvenz

All diese Informationen erhält die Schufa ebenfalls von seinen Vertragspartnern, also beispielsweise Banken oder Telekommunikationsunternehmen.

Kostenlose Schufa-Auskunft beantragen

Schon vor einigen Jahren hat der BGH entschieden, dass jeder Verbraucher einmal pro Jahr das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa hat. Denn die Informationen der Wirtschaftsauskunftei haben einen großen Einfluss auf das alltägliche Leben. Beantragt werden kann diese Auskunft in wenigen Minuten:


  • Auf der Website der Schufa finden Verbraucher ein Antragsformular für die kostenfreie Eigenauskunft. Dieses wird ausgefüllt und dann an die Schufa abgeschickt.
  • Binnen weniger Tage erhalten Verbraucher die Informationen per Mail zugeschickt.
  • Sollten sich falsche Daten in der Schufa-Auskunft wiederfinden, so kann eine Löschung beantragt werden. Dazu ist es notwendig, der Wirtschaftsauskunftei einen Beweis für die Fehlerhaftigkeit des Eintrags wie etwa einen Kontoauszug vorzulegen.

Schufa-Auskunft – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • In der Schufa-Auskunft werden kreditrelevante Informationen von Verbrauchern und Unternehmen gespeichert
  • Andere Unternehmen können diese Daten abfragen, um neue Vertragsabschlüsse abzusichern

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