Sanierungsbilanz
Kurz & einfach erklärt:
Sanierungsbilanz verständlich & knapp definiert
Wenn ein Unternehmen saniert werden muss, zum Beispiel nach einer Insolvenz, muss dieses Unternehmen im Zuge der Sanierung eine Sonderbilanz aufstellen. Diese Bilanz heißt Sanierungsbilanz, und umfasst die Sanierungsöffnungsbilanz zum Beginn und die Sanierungsschlussbilanz zum Schluss der Sanierung eines Unternehmens.notes Inhalte
- chevron_right Eröffnung und Abschluss der Sanierungsbilanz
- chevron_right Angewandte Mittel der Sanierung
- chevron_right Sanierungsbilanz in Stichpunkten
Bei einer Sanierungsbilanz handelt es sich um eine spezielle Bilanz für Kapitalgesellschaften, die nur im Sanierungsfall zum Einsatz kommt. Unternehmen erstellen eine Sanierungsbilanz, wenn finanzielle Schwierigkeiten bis hin zur bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Eine solche Bilanz macht immer dann Sinn, wenn sich die Probleme mit einer Neuordnung der Kapitalverhältnisse überwinden lassen.
Eröffnung und Abschluss der Sanierungsbilanz
Bei einer Sanierung gibt es jeweils eine Eröffnungs- und Abschlussbilanz. Diese Bilanzen weisen alle bilanztypischen Daten wie Vermögen, Verbindlichkeiten und Rücklagen aus. Die Eröffnungsbilanz dient der Transparenz. Alle Beteiligten sollen sich ein konkretes Bild von der aktuellen Lage machen können. Zudem lässt sich an diesen Zahlen die Sanierungsbedürftigkeit und -würdigkeit erkennen. Nach einer erfolgten Sanierung zeigt die Abschlussbilanz alle Veränderungen auf.
Angewandte Mittel der Sanierung
Sanierungsbilanzen sind von Relevanz, wenn sich eine Sanierung mit technischen Maßnahmen im Kapitalbereich durchführen lässt. Es geht nicht um längerfristige Aktionen wie eine Neuausrichtung der Geschäftspolitik. Vielfach geschieht dies mit einer Kapitalherabsetzung: Unternehmen reduzieren auf unterschiedliche Weise das Grundkapital, um den vorhandenen Bilanzverlust auszugleichen. Dafür stehen zum Beispiel bei Aktiengesellschaften das erzwungene Einziehen von Aktien und der Rückkauf von Aktien zur Verfügung. Für diese und weitere Maßnahmen gelten jeweils bestimmte Regeln. Will eine GmbH eine Kapitalherabsetzung durchführen, muss eine 3/4-Mehrheit auf der Gesellschafterversammlung zustimmen. Zudem darf die Mindesteinlage bei GmbHs nicht unter 25.000 Euro sinken.
Sanierungsbilanz in Stichpunkten
- sorgt für Transparenz
- vor und nach der Sanierung notwendig
- betrifft Sanierungsmaßnahmen wie eine Kapitalherabsetzung
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