Restschuldversicherung


Kurz & einfach erklärt:

Restschuldversicherung verständlich & knapp definiert

Die Restschuldversicherung übernimmt die Begleichung der Restschuld eines Darlehens, wenn der Versicherungsfall eintritt. Bei diesem Versicherungsfall kann es sich je nach Police um Tod, Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit des Kreditnehmers handeln.
notes Inhalte

Die Restschuldversicherung dient dazu, die Restschuld eines bestehenden Darlehens zu tilgen, wenn der Kreditnehmer arbeitsunfähig wird, verstirbt oder Arbeitslosigkeit anmeldet. Hierfür zahlt der Versicherungsnehmer einen bestimmten Abschlussbetrag und laufende Beiträge.

Funktionsweise der Restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung kann von privaten Kreditnehmern im Zuge einer Kreditaufnahme abgeschlossen werden. Der Gedanke: In bestimmte Versicherungsfällen zahlt die Restschuldversicherung den kompletten ausstehenden Kreditbetrag. So soll der Kreditnehmer etwa gegen das Risiko eines vorzeitigen Ablebens versichert sein.

Welche Versicherungsfälle genau enthalten sind, ist von Restschuldversicherung zu Restschuldversicherung verschieden. Lediglich der Tod und die komplette Erwerbsunfähigkeit gehören meist zum Standard-Schutz. Zudem sichern einige Policen auch gegen den Fall der Berufsunfähigkeit und der Arbeitslosigkeit ab.

Kosten und Ausnahmefälle der Restschuldversicherung

Von Verbraucherschützen wird die Restschuldversicherung oft scharf kritisiert. In ihren Augen sei die Police sehr teuer, würde aber keinen echten Mehrwert bieten. Denn meist gibt es Ausnahmeregelungen für bestimmte Todesarten wie etwa den Suizid oder selbst verschuldete Unfälle. Dann muss die Versicherung nicht zahlen und die Hinterbliebene bleiben auf den Schulden sitzen.

Bemängelt wird zudem, dass der Preis für die Restschuldversicherung nicht im Effektivzins enthalten ist. Denn die Police ist ein eigenständiges Versicherungsprodukt, das zusätzlich zum Kredit abgeschlossen wird. Somit müssen Verbraucher die eigentlichen Kreditkosten selbst berechnen, indem sie die laufenden Kosten und die Abschlussprovision der Restschuldversicherung zum Effektivzins hinzuaddieren.

Alternativen zur Restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung ist nicht die einzige Möglichkeit, Hinterbliebene gegen den Tod eines Kreditnehmers abzusichern. Besonders empfehlenswert ist die sogenannte Risikolebensversicherung. Gegen geringe monatliche Beiträge ist es möglich, eine Auszahlung einer bestimmten Versicherungssumme im Todesfall mit dem Versicherungsunternehmen zu vereinbaren. Dieser Betrag kann unabhängig vom Kredit gewählt werden, so dass beispielsweise über die Kreditsumme hinaus eine Absicherung vorgenommen wird.

Restschuldversicherung kündigen – ist das möglich?

Es ist grundsätzlich nicht vorgesehen, dass die Restschuldversicherung gekündigt wird. Einmal abgeschlossen besteht sie solange, bis der Kredit an sich abbezahlt ist. Ausnahme: Es ist möglich, den Abschluss der Versicherung zu widerrufen. Binnen 14 Tagen müssen Kreditnehmer ein entsprechendes Schreiben bei ihrer Bank einreichen, um die Police doch noch zu kündigen. Den Kreditvertrag selbst betrifft dieser Widerruf allerdings nicht.

Restschuldversicherung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Die Restschuldversicherung schützt den Kreditnehmer vor besonderen Versicherungsfällen
  • Tritt einer dieser Fälle – wie etwa der Tod oder die Arbeitslosigkeit ein – übernimmt die Versicherung die Begleichung des ausstehenden Kreditbetrags
  • Verbraucherschützer kritisieren die Versicherung als zu teuer und wenig hilfreich

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