Quotenkonsolidierung
Quotenkonsolidierung verständlich & knapp definiert
Im Konzernabschluss von Gemeinschaftsunternehmen werden zur Konsolidierung alle anteiligen Unternehmen mit einbezogen. Jedes beteiligte Unternehmen hat einen bestimmten Anteil am Gesamtabschluss des Unternehmens.Bei der Quotenkonsolidierung geht es um eine Sonderform von Konzernabschlüssen. Beteiligt sind nicht die sognannten Mütter- und Töchterunternehmen, sondern Gemeinschaftsunternehmen oder Joint Ventures, die laut Handelsrecht denselben Vorschriften unterliegen wie Konzerne. Diese Betriebe sind solche, die überhaupt gemeinsam geführt werden.
Ihr Gegenteil nennt man die Vollkonsolidierung, das ist die „normale“ Form zwischen Mutter- und Tochterunternehmen. Grundsätzlich gelten dieselben Regeln, außer es sind den Besonderheiten Rechnung zu tragen.
Sinn, Zweck und Handhabe sind dieselben wie bei der allgemeinen Konsolidierung. Hier aber werden die Zahlen nur nach Quoten erfasst. Angesetzt werden sie nach dem Beteiligungsprozentsatz: Ist beispielsweise ein Aufwand in der Höhe von 1000 € getätigt worden und vier beteiligte Unternehmen sind jeweils zu 25% beteiligt, hat jedes Unternehmen 250 € zu verbuchen.
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