Pfandrecht


Kurz & einfach erklärt:

Pfandrecht verständlich & knapp definiert

Das Pfandrecht bezieht sich auf bewegliche Sachen und findet vor allem als Kreditsicherung Anwendung. Vergibt ein Pfandgläubiger an einen Pfandschuldner das Pfandrecht an einer beweglichen Sache, so ist diese Sache immer noch Eigentum des Pfandgläubigers, befindet sich jedoch im unmittelbaren Besitz des Pfandschuldners.
notes Inhalte

Das Pfandrecht kann als dingliches Recht an fremden Sachen oder an Rechten zur Forderungssicherung bestehen. Dieses Recht berechtigt den Gläubiger einer Forderung, diese durch die Verwertung des belasteten Gegenstandes zu bedienen. Ein Pfandrecht kann an beweglichen und unbeweglichen Sachen bestehen. 


Als Pfandrecht an unbeweglichen Sachen gelten die Grundschuld und die Hypothek. Ein Pfandrecht an Rechten besteht bei der Verpfändung von Wertpapieren. Das Pfandrecht ist ein akzessorisches Recht, es ist also stets an das Bestehen einer Forderung gebunden. Eine Ausnahme ist hier die Grundschuld, da es sich hierbei um ein abstraktes Pfandrecht handelt. Die Grundschuld ist nicht an das Bestehen einer Forderung gebunden.

Rechtliche Grundlagen zum Pfandrecht

Grundsätzlich dient das Pfandrecht dazu, eine Forderung eines Gläubigers gegen einen Schuldner abzusichern. Dabei hat der Gläubiger eine sogenannte absolute Rechtsposition inne, die auch gegenüber Dritten Wirkung hat. Allerdings werden Pfandrechte in der Wirtschaft fast ausschließlich für Immobilien eingesetzt, weil hohe, rechtliche Hürden für die Erwirkung eines solchen Rechts vergleichsweise hoch sind.

Pfandrecht an beweglichen Sachen und Rechten

Ein Pfandrecht kann sowohl an beweglichen Sachen als auch an Rechten bestehen. Von einer beweglichen Sache ist zu sprechen, wenn es sich um ein physisch greifbares Objekt handelt. Dabei entsteht das Pfandrecht durch eine Einigung zwischen dem Gläubiger und dem Eigentümer der Sache. Zudem muss die Sache an den Gläubiger übergeben werden, wobei die Verschaffung von Mitbesitz ausreicht. Kraft Gesetz erlischt das Pfandrecht ohne weitere Vereinbarung, wenn der Schuldner die Forderung komplett tilgt oder das Pfand an den Verpfänder zurückgegeben wird.

Die Übertragung des Pfandrechts an Rechten erfolgt in der gleichen Weise, in der das Recht übertragen wird. Zum Einsatz kommt dieses Verfahren insbesondere bei der Aufnahme von Immobilienkrediten. Dann wird ein Eintrag des Gläubigers im Grundbuch der Immobilie vorgenommen, der diesen dazu berechtigt, die Immobilie beispielsweise zu versteigern, wenn der Schuldner zahlungsunfähig werden sollte.

Beispiel für das Pfandrecht

Ein Kreditnehmer nimmt ein Darlehen bei einer Bank auf, um eine Immobilie zu finanzieren. Weil die Kreditsumme vergleichsweise hoch ist, verlangt das Kreditinstitut nach einer zusätzlichen Kreditsicherheit in Form eines Pfands. Beide Parteien einigen sich darauf, die Bank ins Grundbuch der Immobilie einzutragen.

Nach einigen Jahren kann der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen und gerät in große Zahlungsschwierigkeiten. Nachdem die Bank bereits Mahnungen verschickt hat und einen Titel beim Gericht erwirkt hat, kann das Pfandrecht ausgeübt werden. Die Immobilie geht dadurch in den Besitz des Kreditinstituts über, das das Gebäude versteigert.

Pfandrecht – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Durch ein Pfandrecht wird eine Forderung abgesichert
  • Ein Pfandrecht kann sowohl für bewegliche Sachen als auch Rechte vereinbart werden
  • Das Pfandrecht erlischt, wenn die Forderung beglichen worden ist

 


Weiterführende Artikel:

Dispositionskredit: Ein Dispositionskredit ist ein flexibles Darlehen, über das vom Kreditnehmer jederzeit verfügt werden kann. Es handelt ...


Zinsen: Schuldner müssen ihrem Gläubiger Zinsen für die vorrübergehende Überlassung von dessen Kapital bezahlen. Derlei Kosten ...


Restkreditversicherung: Eine Absicherung über eine Restschuldversicherung kann im Einzelfall Sinn machen %%%-AD_53-%%%Zweck der ...


Hypothek: Die Hypothek gehört zu den Grundpfandrechten und stellt für eine immobilienfinanzierende Bank eine Sicherheit dar. Kommt der ...


Bonität: Unter Bonität oder Kreditwürdigkeit ist in der Finanzwirtschaft die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjektes zu verstehen, ...


Darlehen: Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Kreditgeber einem Kreditnehmer Geld oder eine Sache vorübergehend zur Nutzung ...

whatshot Beliebteste Artikel