Lexikon » Personengesellschaft
Schließen sich zwei oder mehr Personen zusammen, um einen bestimmten Zweck zu verfolgen, so entsteht juristisch gesehen automatisch eine Personengesellschaft.
Meist sind es wirtschaftliche Interessen, die einen solchen Zusammenschluss bewirken. Allerdings können auch andere Gründe ausschlaggebend für die Gründung einer Personengesellschaft sein. Wie jede natürliche Person, kann auch eine Personengesellschaft Träger von Rechten und Pflichten sein.
Die bekannteste Art der Personengesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Diese entsteht bereits, wenn sich mehrere Privatpersonen zusammenschließen – auch ohne separaten Gesellschaftsvertrag. Typisches Beispiel dafür ist eine Garagengemeinschaft. Neben der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist Kommanditgesellschaft, Stille Gesellschaft und Offene Handelsgesellschaft weit verbreitet.
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