Passive latente Steuern


Kurz & einfach erklärt:

Passive latente Steuern verständlich & knapp definiert

Passive latente Steuern bezeichnen Steuerlasten, die sich erst in der Zukunft realisieren. Sie basieren auf unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz.
notes Inhalte

Passive latente Steuern bilden in der Handelsbilanz eine Steuerbelastung ab, die künftig voraussichtlich eintritt. Diese wahrscheinlichen Steuerbelastungen ergeben sich aus Unterschieden zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz.

Diese Differenzen beruhen auf unterschiedlichen Ansätzen sowie Bewertungen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. In der Handelsbilanz dürfen oder müssen Unternehmen im Vergleich zur Steuerbilanz diverse Posten ansetzen oder höher bewerten. Für die daraus voraussichtlich entstehende Steuerschuld besteht nach § 274 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs eine Passivierungspflicht, während der Gesetzgeber für wahrscheinliche Steuervorteile als aktive latente Steuern ein Aktivierungswahlrecht vorsieht.

Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz

Firmen können zum Beispiel die Entwicklungskosten für ein neues Produkt aktivieren, indem sie dem Anlagevermögen einen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstand hinzufügen. Das ist ausschließlich in der Handelsbilanz erlaubt. Dieser immaterielle Vermögensgegenstand erhöht künftig den steuerlich relevanten Gewinn und führt damit zu einer Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt. Diese bald zu tragende Steuerschuld müssen Unternehmen im Bilanzposten “Passive latente Steuern” passivieren.

Bilanzierung und Auflösung

Die Höhe der passiven latenten Steuern hängt vom individuellen Steuersatz ab, diesen müssen Unternehmen zur Berechnung heranziehen. Der Steuersatz kann sich zum Beispiel aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zusammensetzen und 30 % betragen. Liegt der Wert des immateriellen Vermögensgegenstands bei 100.000 Euro, kommt auf die Firma eine Steuerschuld von 30.000 Euro zu, welche sie passivieren muss.

Auch für die Auflösung der passiven latenten Steuern gibt es klare Regeln: Unternehmen müssen den Posten erstens auflösen, wenn die voraussichtliche Belastung doch nicht anfällt. Zweitens müssen sie den Posten ertragswirksam auflösen, wenn sich die Steuerbelastung realisiert. Das kann im genannten Beispiel folgendermaßen aussehen: Das Unternehmen schreibt die aktivierten Entwicklungskosten von 100.000 Euro über 5 Jahre linear ab.

Das sind 20.000 Euro im Jahr. Es legt auf diesen Betrag den Steuersatz von 30 % an, also 6.000 Euro. Entsprechend reduzieren sich die passiven latenten Steuern jährlich um diese 6.000 Euro.

Erläuterungspflicht im Anhang

Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften müssen ihrem Jahresabschluss einen Anhang beifügen, indem sie die passiven latenten Steuern aufschlüsseln. Sie müssen die einzelnen Summen sowie den individuellen Steuersatz, mit dem sie gerechnet haben, benennen.

Passive latente Steuern - Zusammenfassung:

  • voraussichtliche, künftige Steuerschuld
  • Folge von Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz
  • Bilanzierungspflicht

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