Neutraler Ertrag


Kurz & einfach erklärt:

Neutraler Ertrag verständlich & knapp definiert

Ein neutraler Ertrag wird in der Kosten- und Leistungsrechnung nicht berücksichtigt. Er steht in keinem Zusammenhang mit der Produktion und Vermarktung der Produkte des Unternehmens. Neutrale Erträge sind z.B. Dividenden, Auflösungen von Rückstellungen oder Veräußerungsgewinne aus einer wesentlichen Beteiligung.

Ein neutraler Ertrag wird dahingehend charakterisiert, dass ihm keine Grundleistung gegenüber steht. Er ist inhaltlich entweder außerordentlich, -periodisch oder betriebsfremd in Bezug zur Tätigkeit. Erst wenn man sich ansieht, welche Untergliederungen sich genau anbieten, versteht man seine Eigenschaften:

Zuerst werden die doch häufig anzutreffenden betriebsfremde Erträge genannt. Der klassische Fall ist ein Ertrag aus Finanzanlagen. Damit sind zum Beispiel die Guthabenzinsen von den Bankkonten genau so zu verstehen, wie sonstig getätigte Anlageformen. Sie haben nichts mit den Erlösen aus der Betriebstätigkeit zu tun und klarerweise sind sie dennoch zu verbuchen. Daneben werden hier die außerordentlichen Erträge berücksichtigt. Das sind solche Eingänge, mit denen man selber oft nicht gerechnet hat, wie etwa ein höherer Erlös für eine verkaufte Maschine, als ihr Buchwert zuvor beziffert war – ein dennoch praktisch häufiges Ereignis.

Zuletzt finden sich die periodenfremde Erträge unter dem breiten Begriff des neutralen Ertrags. Darunter finden sich zum Beispiel Steuerrückzahlungen.

Das ausgabenseitige Pendant, also dieselbe Charakterisierung beim Gegenteil des Ertrags, ist der neutrale Aufwand.


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