Natürliche Person


Kurz & einfach erklärt:

Natürliche Person verständlich & knapp definiert

Eine natürliche Person ist jeder Mensch als Träger von Rechten und Pflichten. Die Rechtsfähigkeit beginnt ab Zeipunkt der Geburt nach §1 BGB
notes Inhalte

Als natürliche Person bezeichnet man im Rechtssinne jede in Deutschland rechtsfähige Person. Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod und kann nicht vollständig aberkannt werden, weswegen prinzipiell allen Menschen dieser Titel zugeordnet werden kann.

Natuerliche Personen und juristische Personen
Natuerliche Personen & juristische Personen

Die deutsche Rechtsfähigkeit

Jede in Deutschland lebende Person unabhängig ihres Geschlechts, Alters oder sonstiger Merkmale ist rechtsfähig. Rechtsfähigkeit darf nicht verwechselt werden mit der Geschäftsfähigkeit, denn auch wenn es gewisse Überschneidungspunkte gibt - beispielsweise bei der Unterzeichnung von Verträgen - kann im Gegensatz zur Geschäftsfähigkeit natürlichen Personen die Rechtsfähigkeit nicht aberkannt werden. Auch nicht teilweise. Ausnahmen sind streng nach Definition hier lediglich gezeugte, aber noch nicht entwickelte bzw. entwickelte, aber noch nicht geborene Embryonen, die lediglich über eine teilweise Rechtsfähigkeit verfügen. Tiere sind trotz ihrer Nähe zum Menschen nach heutiger Aufassung nicht rechtsfähig und können somit keine natürliche Person sein.

Würde jemandem die Rechtsfähigkeit vollständig aberkannt, würde damit ebenso die Bezeichung als natürliche Person verschwinden, da diese voneinander abhängen. Heute ist dies nicht mehr möglich, jemandem die Rechtsfähigkeit zu entziehen, dies war aber in der Vergangenheit in vielen Kulturen üblich. Sklaven, Dienstmädchen oder anderen Zwangsbediensteten wurden mit Aufnahme der Arbeit die Rechtsfähigkeit entzogen. Sie wurden beispielsweise im römischen Reich, im ägyptischen Reich, im Kaiserreich China und in vielen anderen Teilen der Welt behandelt wie eine gewöhnliche Sache.

Abgrenzung zur juristischen Person

Neben der natürlichen Person gibt es in Deutschland zusätzlich die juristische Person. Diese können nicht auf "natürliche Weise" entstehen, also geboren werden, sondern nur geschaffen. Falsch ist die Annahme, dass bei Unternehmen der gesetzliche Vertreter automatisch zur juristischen Person wird. Dies wäre allenfalls bei Personengesellschaften der Fall, wobei hier eine Sonderregelung zum Einsatz kommt, die solchen Unternehmensformen nur eine teilweise Rechtsfähigkeit als juristische Person zuschreibt.

Ebenso werden Anwälte oder Richter nicht automatisch zu juristischen Personen, obwohl sie in der Justizbranche beheimatet sind. Das Unternehmen selbst wird zusammen mit der Rechtsform jedoch zu den juristischen Personen hinzugezählt. Man unterscheidet hier zwischen juristischen Personen des privaten Rechts und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Zusammenfassung "natürliche Person"

  • In Deutschland wird jeder Mensch als natürliche Person bezeichnet und ist damit rechtsfähig.
  • Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod.
  • Anders als früher ist es heute nicht mehr möglich, jemandem die Rechtsfähigkeit abzuerkennen.
  • Haustiere sind keine natürlichen Personen und nicht rechtsfähig.
  • Das Gegenteil der natürlichen Person ist die juristische Person.

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