Marktmanipulation


Kurz & einfach erklärt:

Marktmanipulation verständlich & knapp definiert

Bei einer Marktmanipulation greift ein Teilnehmer gesetzeswidrig in die Preisbildung auf der Basis von Angebot und Nachfrage ein. Inzwischen gelten EU-weite Regelungen, die EU gibt zudem Mindestsanktionen vor.
notes Inhalte

Der Begriff Marktmanipulation bezieht sich auf an der Börse gehandelte Wertpapiere sowie Waren. Mit unterschiedlichen illegalen Maßnahmen versuchen Händler, die Kursbildung zu ihrem Vorteil zu beeinflussen. Innerhalb der EU gibt es seit 2016 einheitliche Bestimmungen, um standardisiert gegen diese Manipulationen vorzugehen.

Formen der Marktmanipulation

Marktteilnehmer führen mit ihren Aktionen andere Händler in die Irre. Sie verfälschen die Kategorien Angebot, Nachfrage und Preis. Ein bekanntes Beispiel sind manipulierte Kaufempfehlungen. Ein Analyst kauft sich bestimmte Aktien und empfiehlt diese danach öffentlichkeitswirksam zum Kauf. Aufgrund der Empfehlung steigt der Aktienkurs, der Analyst verkauft sein Aktienpaket mit einem Gewinn.

Diese Strategie funktioniert bei Aktien mit geringem Börsenwert effektiv, da bei ihnen vergleichsweise geringe Kaufvolumina zu starken Kursanstiegen führen. Als weitere Beispiele verdienen Schein-Transaktionen Erwähnung. Bei Insichgeschäften täuschen Händler Transaktionen vor, um den Kurs in eine Richtung zu beeinflussen.

Der Käufer und der Verkäufer sind identisch, verschleiert durch komplexe Firmenkonstruktionen oder Strohleute. Zu den Marktmanipulationen zählen auch abgesprochene Transaktionen zwischen Käufer und Verkäufer, wenn sie diese nicht veröffentlichen und damit transparent machen.

Aufsicht

In Deutschland verantwortet die BaFin die Finanzmarktaufsicht. Sie überprüft jeden Verdacht auf eine Manipulation und verhängt Sanktionen. Der Gesetzgeber verpflichtet alle Börsenbetreiber und gewerbliche Händler dazu, Verdachtsfälle der BaFin anzuzeigen. Zusätzlich erhält die Behörde von Anlegern Hinweise.

EU-weite Bestimmungen und Sanktionen

Seit 2016 gilt die EU-Marktmissbrauchsverordnung, welche die Tatbestände der Marktmanipulation definiert. Diese Verordnung wirkt unmittelbar, die nationalen Parlamente müssen sie nicht in nationalstaatliches Recht umsetzen. Zusätzlich hat die EU die Marktmissbrauchsrichtlinie beschlossen, welche Mindestsanktionen für die einzelnen Tatbestände vorsieht.

Die Staaten müssen entsprechende Gesetze erlassen, Deutschland hat das mit dem Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz verwirklicht. Verstöße können zu strafrechtliche Konsequenzen führen, bei Ordnungswidrigkeiten droht ein Bußgeld. Die BaFin kann gegen Einzelpersonen ein Bußgeld bis zu fünf Millionen Euro verhängen, gegen juristische Personen bis zu fünfzehn Millionen Euro.

Marktmanipulation - Zusammenfassung:

  • illegale Eingriffe in die Kursbildung an den Börsen
  • falsche Kaufempfehlungen als eine Möglichkeit
  • Scheingeschäfte und abgesprochene Transaktionen
  • Aufsichtsbehörden kontrollieren
  • strafrechtliche Sanktionen und Bußgeld

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