Markenpiraterie


Kurz & einfach erklärt:

Markenpiraterie verständlich & knapp definiert

Unter Markenpiraterie versteht man sämtliche Aktivitäten, die mit dem Verkauf von Waren in Verbindung stehen, die das Markenrecht verletzten. Darunter fallen die Produktion, Handel und Vertrieb solcher Waren.
notes Inhalte

Markenpiraterie bedeutet, dass Dritte unrechtmäßig Produkte unter einem anderen Markenlabel herstellen. Diese Artikel verkaufen sie billiger als der Original-Hersteller, weswegen dem Rechteinhaber ein großer finanzieller Schaden entstehen kann. Marken- beziehungsweise Produktpiraterie findet sich in zahlreichen Geschäftsbereichen, unter anderem:

  • Kleidung
  • Mode-Accessoires wie Handtaschen
  • Uhren

Merkmale der Markenpiraterie


Markenpiraterie hat vor allem bei Produkten Erfolg, die als Status-Symbol gelten. Den Käufern geht es vielfach nicht vornehmlich um Qualität und Funktionalität, sondern um das Markensymbol auf dem Artikel. Das trifft zum Beispiel auf Markenkleidung zu. Deswegen treffen Anbieter von gefälschten Markenprodukten auf eine große Nachfrage, viele Verbraucher kaufen diese Imitate bewusst: Sie sichern sich das Status-Symbol, müssen dafür aber deutlich weniger als beim Original-Produzenten bezahlen. Teilweise kommt es vor, dass Kunden unbewusst gefälschte Ware kaufen. Dieses Phänomen ist jedoch selten. Händler beziehen ihre Produkte direkt vom Hersteller oder vom Fach-Großhandel, Nachahmer-Artikel gelangen in der Regel nicht in diese Vertriebskette. Zudem erkennen die meisten Verbraucher Imitate gewöhnlich an den auffällig niedrigen Preisen. Typische Verkaufswege sind Märkte im In- und Ausland sowie unseriöse Onlineshops.

Vorgehen gegen Markenpiraterie


Das Fälschen von geschützten Marken stellt in Deutschland einen Straftatbestand dar. Diese Bestimmungen finden sich im Urheberrechtsgesetz sowie im Markengesetz. Nach dem Urhebergesetz können Richter eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre verhängen, im Markengesetz beträgt die Höchststrafe fünf Jahre. Voraussetzung ist, dass Angeklagte die Markenpiraterie erwerbsmäßig betreiben. Wer eine Marke zu privaten Zwecken fälscht, muss mit keiner Verurteilung rechnen. Auch der Kauf ist nicht strafbar. Welches Gesetz zur Anwendung kommt, hängt von der Produktart ab: Nachgedruckte Bücher fallen zum Beispiel in den Anwendungsbereich des Urhebergesetzes, imitierte Kleidung in den Bereich des Markengesetzes. Weitere relevante Gesetze sind das Patentgesetz und das Designgesetz. Alternativ oder zusätzlich droht eine Verurteilung aufgrund von Betrug, weil es sich bei Markenpiraterie um Täuschung handelt. Betroffene Unternehmen können zudem zivilrechtlich gegen Fälscher vorgehen, zum Beispiel mit einer Unterlassungserklärung.

Kampf gegen Produktpiraterie in der Praxis


Allerdings stehen Firmen meist vor dem Problem, dass die Fälscher ihren Sitz im Ausland haben. Viele Länder wie China dulden oder fördern die Markenpiratie aus ökonomischen Interesse. Juristisch ist der Kampf aussichtslos. Effektiver agiert der Zoll, der imitierte Produkte beschlagnahmen kann. Zusätzlich statten Unternehmen ihre Markenartikel mit unterschiedlichen Sicherheitsmerkmalen aus, damit sie als echt erkennbar sind. Dazu gehören Hologramme und Sicherheitsetiketten. Diese Maßnahmen zeitigen aber kaum Wirkung, wenn Verbraucher aufgrund der Ersparnis gezielt gefälschte Waren erwerben.

Markenpiraterie - kurz zusammengefasst:


  • Fälschung von Markenprodukten
  • Erfolg dank niedrigerer Preise
  • viele Verbraucher kaufen diese Artikel bewusst
  • Straftat und wettbewerbsrechtlicher Verstoß
  • Bekämpfung schwierig, da Hersteller meist im Ausland

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