Mangelhafte Lieferung


Kurz & einfach erklärt:

Mangelhafte Lieferung verständlich & knapp definiert

Eine mangelhafte Lieferung liegt vor, wenn eine Sache nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist, z.B. bestimmte Eigenschaften nicht erfüllt sind. Darüber hinaus liegt ein Sachmangel auch dann vor, wenn eine falsche Lieferung oder eine unvollständige Lieferung erging. Der Verkäufer ist zur Erfüllung des Kaufvertrages verpflichtet, dem Käufer eine von Sachmängeln freie Sache zu verschaffen, entsprechend der Regelungen in §§ 433 ff. BGB.
notes Inhalte

Bei einer mangelhaften Lieferung erhalten die Käufer eine Ware, die nicht dem Vereinbarten entspricht. Das kann sich auf die Beschaffenheit beziehen. Auch fehlende Artikel oder ein falsches Produkt gehören in diese Kategorie. Die Käufer können sich dagegen wehren, dabei hat die Möglichkeit einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung Vorrang.

Mangelhafte Lieferung: Beispiele


Eine mangelhafte Beschaffenheit kann aus unterschiedlichen Gründen vorliegen. Dazu zählen:
  • qualitative Mängel wie Funktionsunfähigkeit
  • falsche Maße
  • andere Farbe
  • Beschädigungen am Äußeren wie Kratzer
  • verdorbene Ware bei Lebensmitteln

Einen unvollständigen Lieferumfang sowie Falschlieferungen wertet der Gesetzgeber gleich. Ein Sachmangel kann zudem auf einer nicht fachgerechten Montage durch den Verkäufer basieren, zum Beispiel bei einem Einbauherd, der bei Inbetriebnahme durch einen Kurzschluss beschädigt wird.

Die rechtlichen Optionen für Käufer


Grundsätzlich hat der Verkäufer bei einer mangelhaften Lieferung die Möglichkeit, diese zu beheben. Dazu kommt eine Nachbesserung infrage, also die Beseitigung des Mangels am zurückgegebenen Produkt beziehungsweise vor Ort beim Kunden. Alternativ kann eine Firma ein Ersatzprodukt liefern, was Händler bei vielen Produkten geringeren Werts aus Kostengründen vorziehen. Erfüllt der Verkäufer seine Pflicht nicht, können Käufer eine schriftliche Nachfrist setzen. Erst nach Verstreichen dieser Nachfrist ergeben sich weitere Optionen:

  • Rücktritt vom Vertrag
  • bei geringfügigen Mängeln ist ein Rücktritt nicht möglich, Käufer können den Preis jedoch mindern
  • Schadensersatz, der ein schuldhaftes Handeln des Verkäufers voraussetzt

Sonderfall Onlineshops: Widerrufsrecht


Bei Bestellungen im Internet können Kunden eine weitere Möglichkeit nutzen: Sie können sich auf das gesetzlich festgelegte Widerrufsrecht berufen, sofern das Unternehmen das Produkt nicht nach individuellen Wünschen hergestellt hat. Verderbliche Ware ist ebenfalls ausgeschlossen. Der Vorteil dieser Alternative besteht darin, dass sie verbraucherfreundlicher ist. Kunden müssen dem Vertrag nur innerhalb von 14 Tagen widersprechen und das Bestellte zurücksenden, einen Grund müssen sie nicht angeben. Das erweist sich in der Praxis als einfacher, zum Beispiel im Vergleich zum Stellen einer Nachfrist.

Mangelhafte Lieferung - kurz zusammengefasst:

  • Ware entspricht nicht dem Vereinbarten
  • Mängel in der Beschaffenheit, falsches Produkt, fehlende Artikel
  • Vorrangprinzip: Verkäufer kann nachbessern oder eine Ersatzlieferung tätigen
  • erst nach dem Verstreichen der Nachfrist Rücktritt vom Vertrag, Minderung sowie Schadensersatz möglich
  • im Onlinehandel nutzen viele Verbraucher stattdessen das Widerrufsrecht

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