Mängelrügen


Kurz & einfach erklärt:

Mängelrügen verständlich & knapp definiert

Die Mängelrüge ist ein Begriff aus dem Handelsrecht. Hier nach ist der Käufer eines Produkts dazu verpflichtet, etwaige Mängel an dem erworbenen Produkt unverzüglich dem Verkäufer zu melden. Tut der Käufer dies nicht verliert er den Anspruch auf Schadensersatz. Die Meldung des Mängels wird Mängelrüge genannt.

Bei einer Mängelrüge beanstandet der Kunde eine Ware oder Dienstleistung, weil vereinbarte Anforderungen nicht erfüllt werden. Diese Anforderungen können vertraglich oder gesetzlich festgelegt sein. Grundlage für das erfolgreiche Geltendmachen einer Mängelrüge ist vor allem eine schnelle und gründliche Prüfung nach Wareneingang oder Leistungserbringung, denn oft muss der Kunde hier vorgegebene Fristen einhalten.

Wichtig ist außerdem, dass die Mängelrüge unmittelbar nach Bekanntwerden des Schadens erfolgt - am besten schriftlich, damit der Vorgang ausreichend dokumentiert ist.


Mängelarten

Je nach dem Zeitpunkt, an dem der Mangel festgestellt wird, ergeben sich die folgenden Arten von Mängeln:


  • offene Mängel: Diese werden bei der Wareneingangsprüfung oder Abnahme der Dienstleistung festgestellt.
  • Beispiele: Statt der bestellten Menge von 500 Stück werden nur 450 Kilo Weizenmehl geliefert, statt wie vereinbart braunen Fliesen wurden rote Fliesen verlegt
  • versteckte Mängel: Diese werden erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Bezahlung der Rechnung entdeckt.
  • Beispiele: Ein Neuwagen verliert nach einigen Tagen Öl, bei der Seitenwand eines Kleiderschranks löst sich nach einigen Tagen das Furnier

Konsequenzen

Eine erfolgreiche Mängelrüge eröffnet dem Kunden verschiedenen Möglichkeiten der Entschädigung:


  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Umtausch der Ware
  • Vereinbarung eines Preisnachlasses
  • Geltendmachen von Schadensersatz

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