Lohnsteuerklassen


Kurz & einfach erklärt:

Lohnsteuerklassen verständlich & knapp definiert

Die Lohnsteuerklassen bestimmen den Lohnsteuerabzug und den Abzug von Solidaritätszuschlag aus den Einkünften bei nicht selbstständiger Arbeit in Deutschland. Es gibt sechs Lohnsteuerklassen, die durch die vordefinierten Freibeträge, das Einkommen näherungsweise bestimmen. Die Lohnsteuerklassen beeinflussen nur die monatliche Vorauszahlungen und haben auf die endgültige Steuerschuld keinen Einfluss.
notes Inhalte
Angabe der Lohnsteuerklassen auf einer alten deutschen Lohnsteuerkarte
Die Steuerklassen sind als Lohnsteuerabzugsmerkmal auf der Lohnsteuerkarte für die Höhe der Lohnsteuer sehr wichtig

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, das heißt, sie wird auf das Jahreseinkommen einer Person erhoben.

Die Lohnsteuer, die monatlich vom Arbeitslohn einbehalten ist, kann demnach als eine „besondere“ Form der Einkommensteuer betrachtet werden, da sie auf das monatliche Einkommen erhoben wird. Wie hoch diese Steuer ist hängt zum einen vom Einkommensteuertarif ab, der abhängig vom Jahreseinkommen ist, und zum anderen von den persönlichen Verhältnissen.

Dazu zählt zum Beispiel ob jemand verheiratet ist oder nicht, da dann das sogenannte Ehegattensplittung greift und eine niedrigere Steuer anzusetzen ist.

 

Man unterscheidet 6 verschiedene Lohnsteuerklassen


Steuerklasse I
Für unverheiratete Arbeitnehmer, mit oder ohne Kinder

Steuerklasse II
Für unverheiratete Arbeitnehmer die alleine mit den Kindern wohnen – hier wird ein zusätzlicher Freibetrag für Alleinerziehende berücksichtigt

Steuerklasse III
Für verheiratete Arbeitnehmer, bei denen der zweite Ehepartner keine Lohnsteuerkarte besitzt, oder die Lohnsteuerklasse V wählt. Bei dieser Steuerklasse wird das Ehegattensplitting sowie Freibeträge des Ehepartners berücksichtigt. Es ist die Steuerklasse mit der niedrigsten Steuerlast.

Steuerklasse IV
Diese Steuerklasse wird so behandelt wie die Steuerklasse I. Beide Ehepartner werden unabhängig voneinander wie getrennte Personen versteuert. Man wählt dieser Kombination, wenn der Verdienst der beiden ähnlich hoch ist.

Bei unterschiedlichen Verdiensten kann ein Ausgleich durch das sogenannte Faktorverfahren erfolgen. Einfach ausgedrückt handelt es sich dabei um ein Verfahren, bei dem das Splittingverfahren bereits im laufenden Jahr - zumindest teilweise - angewendet wird. Die Berechnung führt das Finanzamt auf Antrag durch. Die Steuerklasse heißt dann z.B. IV Faktor 0,8

Steuerklasse V
Für verheiratete Arbeitnehmer, bei denen der andere Partner die Steuerklasse III wählt. Welche Kombination besser ist III / V oder IV / IV mit oder ohne Faktor muss jeder einzelne für sich entscheiden bzw. ausrechnen lassen.

Steuerklasse VI
Für Arbeitnehmer mit zwei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Die Steuerklasse ist unabhängig von der persönlichen familiären Situation

 

Kinderfreibeträge

Da sich die Zahl der unterhaltspflichtigen Kinder ebenfalls auf den Steuerabzug auswirkt, werden auch diese auf der Lohnsteuerkarte – oder besser bei den persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – eingetragen. Kinder können allerdings nur in den Steuerklassen 1 bis 4 berücksichtigt werden. Bei den Steuerklassen 5 und 6 können keine Kinder eingetragen werden, da diese bereits beim Ehepartner oder bei der ersten Steuerklasse berücksichtigt wurden.

Kann man die falsche Lohnsteuerklasse wählen?

Egal welche Steuerklasse gewählt wird, bei der jährlichen Einkommensteuererklärung wird das tatsächliche Einkommen berücksichtigt und die zu zahlende Einkommensteuer berechnen. Dabei werden alle persönlichen Verhältnisse berücksichtigt. Je nach dem ob die bereits gezahlte Steuer höher oder niedriger als die errechnete Steuer ist, wird die Steuer zurück erstattet oder muss nachbezahlt werden.

Aus diesem Grund kann man eigentlich keine falsche Lohnsteuerklasse wählen – höchstens eine ungünstige – da man im schlechtesten Fall eine hohe monatliche Steuerlast in Kauf nimmt, die man erst am Jahresende zurück erstattet bekommen.

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