Liquidator


Kurz & einfach erklärt:

Liquidator verständlich & knapp definiert

Ein Liquidator ist eine Person, die mit der endgültigen Beendigung der Geschäftstätigkeit einer Kapitalgesellschaft beauftragt wird. Er hält sich an die Gesetze zur Verteilung des Verwertungserlöses und handelt im Namen und auf Rechnung des zu schließenden Unternehmens.
notes Inhalte

Beim Liquidator handelt es sich um eine juristische oder natürliche Person, die bei Beendigung der Geschäftstätigkeit einer Kapitalgesellschaft (oder auch einer Genossenschaft und ähnlicher Rechtsformen) meist von Amts wegen mit der endgültigen Abwicklung beauftragt wird. Das Ziel der Ernennung des Liquidators ist, dass möglichst hohe Restwerte bzw. Erlöse aus der Abwicklung erzielt werden. Um die Gläubiger in der festgelegten Reihenfolge und mit möglichst hohen Quoten bedienen zu können.

Mögliche Ursachen für die Ernennung des Liquidators


Das deutsche Recht kennt die begrenzte Haftung von Kapitalgesellschaften, was in der Regel bedeutet: Die Privatvermögen der Eigentümer oder auch des Managements dürfen für den Ausgleich bestehender Forderungen nicht herangezogen werden. Diese Regelungen gilt uneingeschränkt, wenn das Management oder Unternehmen rechtzeitig den Konkurs beantragt bzw. eine Überschuldung besteht. Dann wird dem zuständigen Registergericht entweder ein Antrag auf die Geschäftsfortführung im Rahmen einer Sanierung vorgelegt oder es wird der Konkurs beantragt. In einem ersten Schritt wird dann ein Konkursverwalter eingesetzt ohne den keinerlei Zahlungen das Unternehmen verlassen dürfen und auch keine Wertgegenstände anderweitig verwertet werden dürfen.

Vom Konkursverwalter zum Liquidator


Besonders prädestiniert für diese Aufgabe sind juristische Berufe, da bei der Konkursverwaltung und der späteren Liquidation eines Unternehmens viele Vorschriften zwingend einzuhalten sind. Gelingt die Sanierung bzw. die Umsetzung der Fortführungsprognose tatsächlich nicht, dann steht am Schluß die Liquidation (=Beendigung) des Unternehmens. Auch hier sollen die Gläubiger auf einen möglichst geringen Teil der Forderungen verzichten müssen, weshalb der Liquidator ein Profi ist, der möglichst hohe Erlöse erzielt.

Bei der Auszahlung muss er sich strikt an die gesetzlich vorgegebene Reihenfolge halten: 
  1. Zuerst werden die ausgesonderten Vermögensgegenstände bedient bzw. zurückgegeben (beispielsweise Eigentumsvorbehalt)
  2. Danach die bevorrechtigten Gläubiger bedient
  3. Die verbleibenden Werte bzw. Summen werden dann unter den übrgen Gläubigern aufgeteilt. 

Der Liquidator kann also am Besten als eine Art "Nach-Konkursmanager" bezeichnet werden, der die Schließung des Unternehmens vorbereitet und dafür sorgt, dass die in den Gesetzen vorgesehenen Verteilungsschritte eingehalten werden. Er ist auch en Stück Sicherheit, weil die ehemaligen Firmeninhaber keinen Zugriff mehr auf die Firmenkonten haben und damit auch nicht versucht sind, Wertgegenstände oder Vermögen beiseite zu schaffen.

Zusammenfassend kann der Liquidator wie folgt beschrieben werden:

  • Er wickelt juristische Personen ab und verfügt über ein hohes Ausmaß an Fachwissen
  • Der Liquidator ist die im Namen und auf Rechnung des zu schließenden Unternehmens handelnde Person
  • Er hält sich strikt an die Gesetze zur Verteilung des Vewertungserlöses

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