Künstlersozialkasse


Kurz & einfach erklärt:

Künstlersozialkasse verständlich & knapp definiert

Die Künstlersozialkasse ist die Institution, die für die Erhebung der Künstlersozialabgabe sowie der Abwicklung der Künstlersozialversicherung zuständig ist. Sie empfängt Bundeszuschüsse und unterstützt damit den Krankenversicherungsschutz der Mitglieder.
notes Inhalte

Die Künstlersozialkasse (kurz: KSK) dient der sozialen Absicherung von Künstlern und Angehörigen anderer kreativer Berufe. Mitglieder können zum Beispiel Schauspieler, Schriftsteller, Musiker, Journalisten und Werbetexter werden. Diese Einrichtung fungiert als Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Die Künstlersozialkasse übernimmt für die Kranken-, die Pflege- und die Rentenversicherung die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Der Sitz der Künstlersozialkasse ist Wilhelmshaven. Sie ist ein Geschäftsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn.

Zweck der Künstlersozialversicherung


Viele Künstler und andere in kreativen Berufen Arbeitende sind Freiberufler. Als Selbstständige müssten sie die Kosten für die soziale Absicherung alleine tragen, entweder über die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung oder durch private Versicherungsverträge. Die meisten in diesem Bereich verzeichnen aber geringe und unsichere Einkünfte, sie können sich diese Versicherungen nicht leisten. Mit der Gründung der Künstlersozialkasse 1983 wollte der Gesetzgeber diese Problematik lösen und damit explizit die wirtschaftliche Existenz kreativ Tätiger sichern. Er sah darin einen wichtigen Beitrag zur Kulturförderung.

Voraussetzungen


Die Künstlersozialkasse nimmt erstens nur Menschen auf, die einem Beruf nachgehen, für den ein Anspruch auf Versicherungsschutz besteht. Das fragt die Kasse beim Anmeldeantrag ab und fordert Nachweise. Zweitens muss es sich um eine selbstständige, hauptberufliche und dauerhaft angelegte Tätigkeit handeln. Drittens bedarf es eines monatlichen Mindesteinkommens von 325 Euro, Berufsanfänger sind in den ersten drei Jahren davon ausgenommen. Viertens dürfen Mitglieder nicht mehr als eine Person hauptberuflich beschäftigen.

Die Finanzierung der Künstlersozialkasse


Einnahmen erzielt die Künstlersozialkasse aus folgenden drei Quellen:

  • Beiträge der Mitglieder: Diese berechnet die Kasse anhand der aktuellen Arbeitnehmersätze für die Sozialversicherung und eines prognostizierten monatlichen Einkommens. Diese Prognose dürfen die Versicherten selbst erstellen, jedes Jahr müssen sie eine abgeben. Sollte die Einnahmen höher oder niedriger sein, gibt es weder die Forderung nach einer Nachzahlung noch eine Rückerstattung. Nur wer deutlich mehr als die angegebenen Einkünfte verdient hat, muss mit einer Nachforderung rechnen.
  • Verwerter: Alle Unternehmen, die auf Honorarbasis Leistungen aus dem Bereich der Künstlersozialversicherung beauftragen, müssen sich bei der Kasse anmelden und einen bestimmten prozentualen Betrag auf die Vergütungen abführen. 2017 liegt dieser bei 4,8 %.
  • Bund: Dieser zahlt einen Zuschuss.

Die Aufgaben der Künstlersozialkasse (KSK)


Im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungen wie die Rentenversicherung erbringt die Künstlersozialkasse keine eigenen Leistungen. Sie leitet die Beiträge stattdessen an die entsprechenden Versicherungen weiter. Die Hauptaufgaben der Institution bestehen darin, die Anspruchsberechtigung der Antragssteller zu überprüfen. Zudem kontrolliert sie in unregelmäßigen Abständen, ob die Selbsteinschätzung der Mitglieder hinsichtlich ihres erwarteten Einkommens sachgerecht war. Dafür fordert sie Steuerbescheide an. Auch um den Einzug der Verwerterabgaben kümmert sie sich.

Kritik


Negativ sehen vor allem Wirtschaftsverbände und Unternehmen die Künstlersozialversicherung, der Grund ist die Abgabepflicht. Sie beklagen zum einen zu hohe Kosten. Zweitens weisen viele darauf hin, dass sie für Honorarverträge Abgaben bezahlen, obwohl der entsprechende Freiberufler nicht Mitglied der Künstlersozialkasse ist.

Künstlersozialkasse - Stichpunkte:


  • Instrument der Kulturförderung
  • übernimmt Arbeitgeberanteile an Sozialversicherungen
  • dient der Absicherung Selbstständiger
  • Finanzierung: Mitgliedsbeiträge, Verwerterabgabe, Bundeszuschuss

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