Kreislaufwirtschaftsgesetz


Kurz & einfach erklärt:

Kreislaufwirtschaftsgesetz verständlich & knapp definiert

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bildet den Kern des deutschen Abfallrechts. Mit dem Gesetz wird der Umgang von Abfällen und die umweltverträgliche Bewirtschaftung grundlegend geregelt.

Bei dem Thema Kreislaufwirtschaftsgesetz handelt es sich um das zentrale Bundesgesetz, in dem das Abfallrecht geregelt wird. Dieses Gesetz dient drei primären Grundsätzen.

 

Damit zum einen die natürlichen Ressourcen geschont werden können, soll die Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Im Hinblick auf die Bewirtschaftung und Erzeugung von Abfällen soll sichergestellt werden, das der Mensch und die Umwelt geschützt werden. Außerdem soll es zur Förderung vom Maßnahmen des Recyclings kommen. Von Bedeutung ist ferner das Fördern der sonstigen stofflichen Verwertung von Abfällen.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz und seine Gliederung


Insgesamt gehören zum Gesetz neun Teile sowie vier Anlagen. Es handelt sich dabei zunächst um die folgenden Kapitel:

  1. Allgemeine Vorschriften
  2. Grundsätze und Pflichten der Ermittler und Besitzer von Abfällen.
  3. Produktverantwortung
  4. Planungsverantwortung
  5. Absatzförderung und Abfallberatung
  6. Überwachung
  7. Entsorgungsfachbetriebe
  8. Betriebsorganisation u. a.
  9. Schlussbestimmungen

In den vier Anlagen werden Regelungen für das Beseitungsverfahren sowie das Verwertungsverfahren geregelt. Ferner sind darin die Kriterien enthalten, mit denen der Stand der Technik bestimmt werden kann. Vervollständigt werden die Anlagen durch Beispiele, die sich um das Thema Abfallvermeidung drehen.


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