Kreditversicherung


Kurz & einfach erklärt:

Kreditversicherung verständlich & knapp definiert

Mit dem Abschluss der Kreditversicherung schützen sich Kreditgeber vor dem Ausfall von Krediten. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Restschuldversicherung, die bei privaten Kreditnehmern zum Einsatz kommt, und Warenkreditversicherungen, die Unternehmen nutzen.
notes Inhalte

Die Kreditversicherung wird abgeschlossen, um den Ausfall von Forderungen durch die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers abzudecken. Zur Absicherung von Dispositionskrediten oder Ratenkrediten für private Personen wird die Konsumentenkreditversicherung eingesetzt. 

Der Versicherungsnehmer ist bei der Konsumentenkreditversicherung die Bank, die sich hier gegen Kreditausfälle durch an Kunden gewährte Kredite versichert. Der Versicherungsfall tritt hier ein, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldner einwandfrei festgestellt ist. Die Warenkreditversicherung dagegen deckt Ausfälle von Forderungen im Zusammenhang mit Warenlieferungen und Dienstleistungen ab. Sie wird daher auch als Forderungsausfallversicherung bezeichnet.

Kreditversicherung bei privaten Krediten

Vom Begriff der Kreditversicherung ist streng genommen nur dann zu sprechen, wenn Unternehmen Lieferantenkredite absichern. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind mit derlei Policen aber auch Restschuldversicherungen gemeint, die wiederum vor allem bei privaten Ratenkrediten zum Einsatz kommen. Der Grundgedanke: Wenn Kreditnehmer versterben, berufsunfähig oder arbeitslos werden, können sie ihre Kreditschuld nicht mehr bezahlen. In diesem Fall übernimmt die Restschuldversicherung die Begleichung der ausstehenden Schuld.

Für den Kreditnehmer ist eine solche Police in der Regel relativ teuer. Trotz der höheren Kreditsicherheit reduzieren sich die Darlehenszinsen meist nicht, weshalb die Versicherung von Verbraucherschützern kritisiert wird. Zudem haften nur die wenigsten Policen auch bei Arbeitslosigkeit, grundsätzlich sind lediglich der Tod und die Arbeitsunfähigkeit abgesichert.

Kreditversicherung bei Unternehmenskrediten

Wenn Unternehmen eine Leistung erbringen, so ist die Bezahlung hierfür meist erst in einem zeitlichen Abstand zu erbringen. Hierdurch vergeben die Konzerne automatisch einen sogenannten Lieferantenkredit an Kunden, der jedoch nicht abgesichert ist. Um dem entgegen zu wirken, wird eine Kreditversicherung abgeschlossen. Die Funktionsweise kurz erklärt:

  • Der Kreditversicherer überprüft die Bonität des Abnehmers, indem beispielsweise Informationen aus Wirtschaftsauskunfteien eingeholt werden.
  • Bei positiver Bonitätsprüfung wird der Versicherer eine sogenannte Deckungszusage bis zu einer Höhe erteilen. Bis zu dieser werden Forderungen des überprüften Kunden abgesichert.
  • Kommt es zum Zahlungsausfall des Kunden, so leistet die Versicherungsgesellschaft meist zwischen 70 und 90 Prozent der Summe.


Zu unterscheiden ist dabei zwischen drei Arten der Kreditversicherung. Mit einer Warenkreditversicherung werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgesichert. Von einer sogenannten Investitionsgüterkreditversicherung ist zu sprechen, wenn das Zahlungsziel weiter als sechs Monate in der Zukunft liegt. Zu guter Letzt lassen sich auch politische Risiken absichern, was als sogenannte Exportkreditgarantie bezeichnet wird. Hier tritt die Bundesrepublik Deutschland mit der sogenannten Hermes-Bürgschaft ein.

Kreditversicherung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Eine Kreditversicherung schützt vor dem Zahlungsausfall eines Kreditnehmers
  • Im privaten Bereich handelt es sich bei den Versicherungsfällen meist um Tod oder Arbeitslosigkeit
  • Unternehmen sichern mit der Kreditversicherung Lieferungen und Leistungen ab

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