Kreditkosten


Kurz & einfach erklärt:

Kreditkosten verständlich & knapp definiert

Zu den Kreditkosten zählen alle Gebühren, die im Zuge der Kreditaufnahme anfallen. Dazu gehört vor allem der Sollzins, aber auch mögliche Bearbeitungsgebühren müssen einkalkuliert werden. In der Regel gibt der Effektivzins die vollständigen Kreditkosten an.
notes Inhalte

Die Angabe und Darstellung der Kreditkosten bei einem schriftlichen Kreditvertrag ist bei Verbraucherdarlehen im §492 BGB geregelt. Die Kreditkostenregelung bei Überziehungskrediten wird durch §493 gesetzlich geregelt.

Als Kreditkosten zählen alle Kosten, die bei der Inanspruchnahme eines Kredites anfallen. Entsprechend sind hier alle anfallenden Zinsen, Provisionen und weitere Kreditnebenkosten in detaillierter Form aufzuschlüsseln. Die Preisangabenverordnung legt darüber hinaus fest, dass ein Preisaushang sowie ein berechneter Effektivzinssatz vorhanden sein müssen.

Bestandteile der Kreditkosten

Wenn ein Kreditnehmer ein Darlehen bei einer Bank aufnimmt, so fallen hierfür verschiedene Kostenpunkte an. Den Hauptteil macht dabei der sogenannte Sollzins aus, der rein für die Überlassung des Kapitals an sich berechnet wird. Er muss vom Kreditinstitut im Kreditvertrag klar ausgewiesen werden, stellt aber nicht den einzigen Kostenpunkt dar. Insbesondere Prämien für Versicherungen können die Kosten stark erhöhen, was vor allem für den Fall der Restschuldversicherung gilt.

Darüber hinaus können in bestimmten Fällen Provisionen anfallen. Diese sind beispielsweise dann zu zahlen, wenn ein Kredit über einen Kreditvermittler und nicht die Bank an sich aufgenommen wird. Der Vermittler führt praktisch Kapitalgeber und Kapitalnehmer zusammen, wofür er entsprechend entlohnt wird. Abgerundet werden die möglichen Kosten durch Kreditnebenkosten. Dabei kann es sich etwa um Bearbeitungsgebühren bei besonders umfangreichen Darlehen handeln.

Angabe der Kreditkosten

Aus Sicht von Banken ist es von essenzieller Bedeutung, die genauen Kreditkosten transparent und auf Basis der Preisangabenverordnung auszuweisen. Andernfalls ist aus Sicht des Gesetzgebers kein aktiver Kreditvertrag zustande gekommen, das Rechtsgeschäft wäre unwirksam. Im Detail vorgesehen ist, dass alle einzelnen Kostenpunkte – also Sollzins, Kreditnebenkosten, Provisionen und sonstige Kosten – einzeln aufgeführt werden. Zusätzlich dazu hat die Bank den Effektivzinssatz des Darlehens pro Jahr anzugeben. Hierbei handelt es sich um den Zins, der wirklich alle Darlehenskosten beinhaltet.

Aus Sicht von Verbrauchern gilt es daher auch, den effektiven Jahreszins bei einem Vergleich von Kreditkosten zu Rate zu ziehen. Nur so kann letztlich beurteilt werden, ob eine Bank besonders günstige oder besonders teure Konditionen anbietet.

Sollte eine Bank mit bestimmten Kreditkosten werben, so sind diese im Durchschnitt auch einzuhalten. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Banken nur dann mit einem genauen effektiven Jahreszins werben dürfen, wenn dieser für mindestens 2/3 der Kreditnehmer wirklich gilt. Andernfalls muss die Bezeichnung „ab einem effektiven Jahreszins von“ verwendet werden, um den Verbraucher nicht zu täuschen.

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Kreditkosten – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Die Kreditkosten sind vom Kreditnehmer für die Aufnahme eines Darlehens zu zahlen
  • Banken müssen die genauen Kreditkosten im Kreditvertrag angeben
  • Entscheidend ist dabei immer der effektive Jahreszins

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