Konvergenzkriterien


Kurz & einfach erklärt:

Konvergenzkriterien verständlich & knapp definiert

Konvergenzkriterien beschreiben die Kriterien zum Eintritt in die Währungsunion. Oft werden die Kovergenzkriterien als Maastricht-Kriterien bezeichnet. Folgende Kriterien müssen z.B. erfüllt sein: Zins, Preisstabilität und Wechselkursstabilität
notes Inhalte

Der Begriff Konvergenzkriterien bezeichnet die Bedingungen, die 1992 im Maastrichter Vertrag für den Eintritt von Staaten in die Europäische Union festgelegt wurden. Die in Protokoll 21 des Vertrages zusammengetragenen Voraussetzungen sind sowohl finanzieller als auch verwaltungstechnischer Natur und wurden während des Aufbaus der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) rechtlich verbindlich festgesetzt.

Konvergenzkriterien als Basis einer starken Währungsunion

Das Wort Konvergenz bedeutet im Allgemeinen so etwas wie Annäherung oder Anpassung. Im wirtschaftlichen Bereich bezieht sich dieser Ausdruck hauptsächlich auf die Angleichung der Entwicklung unterschiedlicher Volksökonomien. Bezogen auf die EU wurden im Vorfeld der offiziellen Gründung der Union zu Zeiten hoher Staatsverschuldungen innerhalb Europas Konvergenzkriterien beschlossen, welche die Stabilität der gesamten Euro-Zone gewährleisten sollten. Diese Kriterien sind nicht nur zum Zeitpunkt des offiziellen Eintritts eines Staates in die Union zu erfüllen, sondern müssen vertragsrechtlich durchgehend eingehalten werden. Allerdings wurden diese in einigen Fällen von bestimmten Mitgliedsstaaten bereits verletzt, was für einige Wirtschaftswissenschaftler nicht verwunderlich ist.

Fünf Kriterien für eine stabile Vereinigung

Aus vier verschiedenen Bereichen wurden insgesamt fünf Konvergenzkriterien vereinbart. Diese betreffen die Stabilität des Preisniveaus, die Staatsfinanzen, die Stabilität des Wechselkurses sowie den langfristigen Zinssatz.

  1. Die alljährliche Neuverschuldung öffentlicher Haushalte darf maximal drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) betragen.
  2. Die Gesamtstaatsverschuldung darf maximal sechzig Prozent des BIP betragen. Im Falle einer Überschreitung sind Maßnahmen zum graduellen Schuldenabbau erforderlich.
  3. Die nationale Inflationsrate darf die Inflationsraten der vorjährig drei preisstabilsten Länder höchstens um maximal eineinhalb Prozent übersteigen.
  4. Der Wechselkurs muss die zwei vorangegangenen Jahre vor Prüfung der Kriterien an dem Wechselkursmechanismus II teilgenommen haben. Während dieser Zeit darf es zu keiner Währungsabwertung gekommen sein, die höchste erlaubte Abweichung der Währung zum Euro-Kurs beträgt meist fünfzehn Prozent.
  5. Der langfristige Zinssatz von Staatsanleihen darf die Zinssätze der vorjährig drei preisstabilsten Mitgliedsstaaten höchstens um maximal zwei Prozent übersteigen.

Probleme und Verstöße der Konvergenzkriterien

Neben der prominenten Kritik, die oben gelisteten Kriterien seien allgemein unrealistisch, haben mehrere Mitgliedsstaaten bereits für Aufsehen bezüglich dieser Vorgaben gesorgt. Erfüllte Griechenland anfänglich bei Eintritt in die EU angeblich sämtliche Kriterien, stellte sich bald heraus, dass falsche Zahlen eingereicht worden waren. Mehrere der seit 2004 zusätzlich beigetretenen Länder hatten ebenfalls mit den Kriterien zu kämpfen.

Letztlich wird von vielen Ökonomen bemängelt, die Einhaltung der Bestimmungen würde anderen Pakten entgegenwirken. Dies geschah unter anderem im Jahr 2005 in Deutschland und Frankreich, als diese beiden Länder den Euro-Stabilitätspakt abmilderten, um unter dem Mantel der Konvergenzkriterien eine Übersteigung der Defizit- und Verschuldungsgrenze zu erreichen.

Zusammenfassung Konvergenzkriterien

  • eingeführt zur stabilen Entwicklung des Euros
  • schreiben den Mitgliedsstaaten Bedingungen fiskaler sowie monetärer Art vor
  • die fünf Kriterien entstammen den Bereichen der Preisniveaustabilität, der Staatsfinanzen, dem langfristigen Zinssatz sowie die Wechselkursstabilität
  • Gegenstand internationaler Kontroversen, inwieweit die Vorschriften realistisch sind

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