Konsolidierungskreis


Kurz & einfach erklärt:

Konsolidierungskreis verständlich & knapp definiert

Der Konsolidierungskreis ist ein Begriff für die Unternehmen, die in den Konzernabschluss einzubeziehen sind. Hierzu gehören das Mutterunternehmen, Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierte Unternehmen und Beteiligungen.
notes Inhalte

Konsolidierungskreis - ein bilanzrechtlicher Begriff

Konsolidierungskreis ist ein bilanzrechtlicher Begriff
Der Konsolidierungskreis und die in ihn einbezogenen Unternehmen werden durch das Bilanzrecht definiert. Hierzu gehören alle Rechtsnormen, die sich auf die ordnungsgemäße Buchführung eines Unternehmens, seine Bilanzerstellung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses beziehen. Im Hinblick auf den Konsolidierungskreis sind hier sowohl deutsches Recht als auch internationale Rechnungslegungsstandards von Bedeutung.

Die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einem Konsolidierungskreis in Deutschland durch § 294 des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Seine Vorschriften sind für alle Unternehmen bindend, die gesetzlich zur Erstellung einer Bilanz und eines Jahresabschlusses verpflichtet und keine Einzelunternehmen sind. Kapitalmarktorientierte Unternehmen, also beispielsweise Aktiengesellschaften, sind außerdem verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse auf der Grundlage der IFRS-Standards zu erstellen. Bei den IFRS-Standards (International Financial Reporting Standards) handelt es sich um internationale Rechnungslegungsstandards, die die internationale Vergleichbarkeit von Konzernabschlüssen sicherstellen sollen. Sie liefern vereinheitlichte Informationen über die Finanz- und Ertragslage von Unternehmen. Rechtsverbindlich werden sie für europäische und deutsche Unternehmen, sobald ihre Anerkennung durch die Europäische Kommission erfolgt ist. Inzwischen haben sich auch die meisten mittelständischen Unternehmen in Deutschland freiwillig für eine Bilanzierung nach IFRS entschieden. Für die Feststellung des relevanten Konsolidierungskreises ergibt sich daraus unter anderem die Anforderung, hier sämtliche Tochtergesellschaften einzubeziehen. Tochterunternehmen, die vor allem zu Veräußerungsgeschäften gehalten werden, sind gesondert nach dem IFRS-5-Standard zu bilanzieren.

Der Konsolidierungskreis eines Unternehmens im Konzernabschluss

Aus dem Charakter der Unternehmen, die zum Konsolidierungskreis eines bilanzpflichtigen Unternehmens bzw. Konzerns gehören, ergibt sich unter anderem die Methode ihrer Einbeziehung in den Konzernabschluss.

Zum Konsolidierungskreis eines Unternehmens zählen:
Tochtergesellschaften

Tochtergesellschaften, auf die das Mutterunternehmen einen beherrschenden Einfluss ausübt. Die Muttergesellschaft agiert also als alleinige Eigentümerin oder besitzt die Mehrheit der Stimm- und Kapitalanteile. Solche Tochtergesellschaften werden nach der Methode der Vollkonsolidierung bilanziert. Ihre gesamten Vermögenswerte, Umsätze und Verbindlichkeiten werden uneingeschränkt in die Konzernbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung des Gesamtkonzerns oder der Unternehmensgruppe aufgenommen. Der Prozentsatz, den das Mutterunternehmen an der Tochtergesellschaft hält, ist für diese Praxis nicht maßgeblich. Die Anteile anderer Gesellschafter werden in der Konzernbilanz als Minderheitenanteile ausgewiesen.

Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture)

Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture), die der Führung durch ein gemeinschaftliches Management unterliegen. Im Konzernabschluss werden Joint Ventures entweder mit der Methode der Quotenkonsolidierung oder die die Equity-Methode bilanziert. Die Anwendung Quotenkonsolidierung wird durch § 310 HGB geregelt, sie kommt ausschließlich für Gemeinschaftsunternehmen in Betracht. In der Konzernbilanz der beiden Eigentümer erscheinen die Vermögenswerte, Umsätze und Außenstände lediglich anteilig. Wenn die Betreiber des Joint Ventures jeweils einen Anteil von 50 Prozent an diesem Gemeinschaftsunternehmen halten, werden dessen Werte und Verbindlichkeiten im Konzernabschluss auch nur mit 50 Prozent bilanziert.

Equity-Methode

Die Equity-Methode kann angewendet werden, wenn ein Gemeinschaftsunternehmen nicht mit der Methode der Quotenkonsolidierung bewertet werden soll, eine Tochtergesellschaft aufgrund der Einbeziehungswahlrechte nach § 296 HGB nicht voll konsolidiert werden muss oder es sich bei der zu bewertenden Firma um ein assoziiertes Unternehmen handelt. Der Unternehmensbewertung und der Konzernbilanz liegt in diesem Fall der tatsächliche Anteil des jeweiligen Eigenkapitals zugrunde. Bei Joint Ventures kommt die Equity-Methode beispielsweise dann in Frage, wenn ein Konzern an einem Gemeinschaftsunternehmen nur einen Minderheitenanteil hält.

Assoziierte Unternehmen

Assoziierte Unternehmen werden grundsätzlich nach der Equity-Methode bilanziert. Eine Assoziation ist zum Beispiel dann gegeben, wenn ein Unternehmen Kapitalanteile an einem weiteren Unternehmen erwirbt und somit in der Lage ist, dort einen maßgeblichen Einfluss auszuüben.

Beteiligungen

Beteiligungen beruhen auf einer dauernden Verbindung zwischen Unternehmen auf der Grundlage einer Kapitalbeteiligung. Anders als bei einem assoziierten Unternehmen übt der Kapitalgeber jedoch keinen maßgeblichen Einfluss aus. Bilanziert werden Beteiligungen in der Regel über fortgeführte Anschaffungskosten. Im ersten Jahr wird hierfür nur der Kaufpreis der Beteiligung herangezogen. In einer Nebenrechnung wird außerdem eine Aufschlüsselung in Eigen- und Fremdkapital sowie stille Reserven vorgenommen, um den Wert der Beteiligung zu ermitteln. In späteren Konzernbilanzen wird der jeweilige Beteiligungsbuchwert abzüglich der Abschreibungen aufgeführt.

Zusammenfassung

  • Der Konsolidierungskreis ist ein bilanzrechtlicher Begriff.
  • Er legt fest, wie Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen und Beteiligungen im Konzernjahresabschluss zu bilanzieren sind.
  • Für die Unternehmenstypen und die Beteiligungen innerhalb des Konsolidierungskreises sind jeweils spezifische Bewertungsmethoden (Vollkonsolidierung, Quotenkonsolidierung, Equity-Methode, fortgeführte Anschaffungskosten) vorgeschrieben.
  • Die rechtlichen Grundlagen für die Definition des Konsolidierungskreises sowie die Bewertungsmethoden bilden das deutsche Handelsrecht, europäische Rechtsvorschriften sowie die IFRS-Standards.

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