Konkurs


Kurz & einfach erklärt:

Konkurs verständlich & knapp definiert

Konkurs ist die Bezeichnung für die Unfähigkeit eines Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Heute ist in Deutschland der Begriff Konkurs durch die Bezeichnung Insolvenz ersetzt. Der folgende Überblick informiert darüber, wie Konkurs beziehungsweise Insolvenz rechtlich genau definiert sind, welche Unterschiede bei Privatpersonen und Unternehmen bestehen und wie ein Insolvenzverfahren in Grundzügen abgewickelt wird.
notes Inhalte

Rechtliche Grundlagen

Das Rechtsgebiet, das sich mit dem Konkurs beschäftigt, ist das Insolvenzrecht. Es gehört zum Zivilrecht und wird durch die Insolvenzordnung geregelt. Sie ist mit Beginn des Jahres 1999 in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde auch der bis dahin verwendete Begriff Konkurs durch den der Insolvenz ersetzt.

Privat- und Regelinsolvenz

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Der Konkurs, sprich akute Zahlungsfähigkeit (auch die Bedrohung vor diesem Zustand sowie Überschuldung werden bei Privatleuten und Unternehmen etwas anders gehandhabt. Bei beiden Modellen von Insolvent steht in erster Linie erst einmal im Vordergrund, die Schuldenlast zu reduzieren, damit wieder Zahlungsfähigkeit gegenüber den jeweiligen Gläubigern besteht. Erst dann, wenn sich dies als nicht möglich erweist, trennen sich die Wege der Schuldenbereinigung. Bei Privatpersonen steht die sogenannte Restschuldbefreiung an. Sie setzt vorab eine Wohlverhaltensphase der betreffenden Person voraus. Bei Unternehmen geht es um die Auflösung der Firma. Dies erfolgt, indem alle noch verbliebenen Vermögensgegenstände liquidiert werden.

Das Konkurs- beziehungsweise Insolvenzverfahren

Ein Insolvenzverfahren kann sowohl vom Schuldner als auch vom Gläubiger beantragt werden. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht der jeweiligen Gemeinde. Sollte ein Insovenzantrag gestellt worden sein, prüft das Gericht, ob diesem stattgegeben oder ob dieser abgelehnt wird. Für ein Insolvenzverfahren sind vom betroffenen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Selbstständigkeit
  • Gläubiger (mindestens 19)
  • Arbeitsverhältnisse, aus denen Forderungen bestehen
Sind diese Punkte nicht erfüllt, wird der Schuldner wie eine natürliche Person bei der Verbraucherinsolvenz behandelt.

Erster Punkt im Insolvenzverfahren ist der Versuch, die Schulden zu bereinigen und Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Für diese Zwecke wird ein sogenannter Insolvenzverwalter beauftragt. Er kann von den Parteien nicht ausgesucht werden, sondern er wird vom Insolvenzgericht bestellt. Für die Abwicklung der Insolvenz wird ein Insolvenzplan erstellt. Um die Insolvenz beziehungsweise den Konkurs noch abzuwenden, gibt es mehrere Möglichkeiten. Hierzu gehören Gespräche mit den Gläubigern. Verzichten diese auf einen Teil ihrer Forderungen, kann der Konkurs oft abgewendet werden und die Gläubiger erhalten wenigstens einen Teil der Summe, die ihnen aus den Geschäften eigentlich zustehen würde. Eine weitere Möglichkeit ist die Bürgschaft durch Außenstehende. Auch Güter und Waren, die nicht zwingend benötigt werden, können über den Veräußerungsgewinn zur Entspannung der Situation beitragen. Bei der Verbraucherinsolvenz hilft oft ein Schuldenberater weiter. Nutzt alles nichts, folgen Unternehmensauflösung bei der Regelinsolvenz beziehungsweise Restschuldbefreiung mit entsprechenden Auflagen bei der Privatinsolvenz. Damit endet das Konkursverfahren und der eventuell eingesetzte Konkursverwalter wird für seine Dienste bezahlt.
Gründe für Konkursen

Insolvenzgründe gibt es sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich viele. Dies ist auch Grund dafür, dass es tendenziell sehr viele Insolvenzen abzuwickeln sind. Doch unterschieden sich die Gründe bei Unternehmen und Privatleuten oft deutlich. Beim Privatmann ist es oft eine Krankheit, eine persönliche Krise oder ein unerwartetes Ereignis mit Schaden, das die Privatinsolvenz einleitet. Der Konkurs beim Unternehmen ist in seinen Gründen oft vielfältiger angelegt. Das kann schlicht und einfach eine falsche Kalkulation oder Strategie sein, die ein erfolgreiches Unternehmen nach und nach in die roten Zahlen bringt. Die Marktlage kann sich ändern und über ernsthafte Konkurrenz die Umsätze herabsetzen und ebenfalls zu einem Konkurs führen.

Konkursbegriffe im Überblick

Konkurs beziehungsweise seit 1999 Insolvenz kann unterschiedliche Begrifflichkeiten haben, die eng mit den Gründen für diesen Zustand verbunden sind. Dazu gehören die durch illegale Mittel ausgelöste Kriminalinsolvenz, die Lieferanten-Insolvenz eines Zulieferers oder die Nachlassinsolvenz, die entsteht, wenn ein Erben mehr Verbindlichkeiten als Vermögen enthält. Auch im Hinblick auf das Verfahren werden verschiedene Insolvenzen unterschieden. Hierzu gehören die Planinsolvenz und die Anschlussinsolvenz, die dann eintritt, wenn vorher ein Vergleich im Raum stand und dieser gescheitert ist.

Zusammenfassung

  • Begriff Konkurs im Jahr 1999 mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung durch den Begriff der Insolvenz ersetzt
  • Zahlungsunfähigkeit (akut oder drohend) und Überschuldung als Kennzeichen
  • Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) und Unternehmensinsolvenz (Regelinsolvenz)
  • Schuldenbereinigungsverfahren als Versuch, die Insolvenz doch noch abwenden zu können
  • nach gescheitertem Schuldenbereinigungsverfahren: Unternehmensauflösung beziehungsweise Restschuldbefreiung nach Wohlverhaltensphase

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