Kommissionslager


Kurz & einfach erklärt:

Kommissionslager verständlich & knapp definiert

Ein Kommissionslager ist ein Warenlager, das von einem Kommissionär unterhalten wird. Gegen eine vorab vereinbarte Kommision werden aus dem Bestand von Warenvorräten verkauft. Der Kommissionär ist weder Käufer, noch Eigentümer des eingelagerten Warenbestandes, sondern lediglich Lagerhalter.
notes Inhalte

Das Kommissionslager ist ein Lager, in dem Waren aufbewahrt werden, und vom Kommissionär unterhalten wird. Der Kommissionär ist ein Kaufmann, der die Waren für das Kommissionslager nicht selbst kauft, denn diese werden von Unternehmen bereitgestellt. Gegen eine zuvor gemeinsam vereinbarte Provision werden die Waren verkauft. Im Kommissionslager werden Warenvorräte aufbewahrt. Der Kommissionär ist also nicht Käufer oder Eigentümer der Ware, sondern arbeitet als Lagerhalter und Zwischenhändler der Waren. Das Lager wird zum Zwecke von Kommissionsverkäufen betrieben.

Die Merkmale des Kommissionslagers auf einen Blick


  • dient zur Aufbewahrung von Waren fremder Unternehmen
  • wird vom Kommissionär unterhalten
  • Ware wird vom Kommissionär zu vereinbarten Provisionen verkauft
  • Kommissionär ist weder Käufer, noch Eigentümer der Ware
  • Kommissionär arbeitet als Lagerhalter und Zwischenhändler

Wann entsteht das Kommissionslager?


Wenn ein Kommissionsgeschäft zwischen Verkäufer und Kommissionär abgeschlossen wird, entsteht ein Kommissionslager. Der Kommissionär erhält die Ware vom Kommissionsgeber zum Zweck des Verkaufs. Er ist als Kaufmann tätig, der die Waren jedoch für den Kommissionsgeber und nicht auf eigene Rechnung verkauft. Dafür erhält er eine Provision, die er zuvor mit dem Unternehmen vereinbart hat.

Entstehung des Kommissionslagers im Überblick

  • nach dem Abschluss eines Kommissionsgeschäfts entsteht das Kommissionslager
  • der Kommissionär ist im Kommissionslager als Kaufmann für den Kommissionsgeber tätig
  • er verkauft die Waren nicht auf eigene Rechnung

Unterschiede zum Konsignationslager


Im Vergleich zum Konsignationslager ist dieses Kommissionsgeschäft eine Kombination aus drei verschiedenen Parteien, die aus Kommissionär, Kommissionsgeber und Endkunden besteht. Beim Konsignationslager bezieht der Lagerhalter seine Waren vom Verkäufer und ist somit Eigentümer und Käufer.

Alle Informationen zum Kommissionslager nochmal in Kurzform:

  • im Kommissionslager bewahrt der Kommissionär die Ware des Kommissionsgebers aufbewahrt
  • der Kommissionär ist Zwischenhändler und verkauft die Ware im Namen des Kommissionsgebers
  • für den Verkauf erhält der Kommissionär eine Provision vom Kommissionsgeber
  • das Kommissionsgeschäft besteht aus Kommissionär, Kommissionsgeber und Endkunde

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