Katalogberufe


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Der Begriff Katalogberufe bezeichnet alle freien Berufe, welche das Einkommenssteuergesetz im Paragraf 18 exemplarisch aufzählt. Angehörige dieser Berufe behandelt der Staat als Freiberufler, sie sind nicht wie Gewerbetreibende an die Gewerbeordnung gebunden. Sie müssen weder einen Gewerbeschein beantragen noch Gewerbesteuer zahlen. Diese Personen arbeiten nicht automatisch freiberuflich: Die freiberufliche Tätigkeit setzt eine selbstständige und eigenverantwortlich geführte wirtschaftliche Existenz voraus. Arbeitende in Katalogberufen können auch sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder scheinselbstständig sein.

Beispielhafte Auflistung


Der Gesetzgeber definiert die freiberufliche Tätigkeit als selbstständiges Arbeiten in einem der folgenden Bereiche:

  • wissenschaftlich
  • künstlerisch
  • schriftstellerisch
  • unterrichtend
  • erzieherisch


Mit der anschließenden Aufzählung von Katalogberufen wollte er verdeutlichen, welche Berufsgruppen er damit meint. Er nennt unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Journalisten. Diese Liste ist aber nicht vollständig. Im Gesetz steht explizit, dass auch ähnliche Berufe eine freiberufliche Tätigkeit sein können.

Finanzamt als Entscheidungsinstanz


Die Katalogberufe stellen die klassischen freiberuflichen Tätigkeiten dar. Wer einen solchen Beruf ausübt, wird immer als Freiberufler anerkannt. Die erforderliche Anmeldung senden Selbstständige an das zuständige Finanzamt, es gibt dafür ein Formular. Das Finanzamt entscheidet auch in Grenzfällen. Ist eine Tätigkeit nicht als Katalogberuf aufgezählt, muss die Behörde die Einordnung vornehmen.

Oft fällt diese schwer, Beispiel PR-Agentur: Eine Agentur liefert journalistische Texte, was zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählt. Sie organisiert aber auch PR-Events, solche Aufgaben führen Gewerbetreibende aus. Es kommt darauf an, ob die freiberufliche oder die gewerbetreibende Komponente überwiegt. Bei der Anmeldung kann das Finanzamt das oft noch nicht feststellen, die Abwägung liegt in der Verantwortung der Selbstständigen. Die Kontrolle nehmen Finanzbeamte bei einer Betriebsprüfung anhand der berechneten Leistungen vor. Sollten sie den Freiberufler-Status aberkennen, müssen die Betroffenen Gewerbesteuer nachzahlen.

Katalogberufe im Überblick:


  • beispielhafte Nennung freier Berufe
  • Möglichkeit der freiberuflichen Tätigkeit
  • Auflistung nicht vollständig
  • Grenzfälle: freiberufliche Tätigkeit muss überwiegen

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