Kassakurs


Kurz & einfach erklärt:

Kassakurs verständlich & knapp definiert

Als Kassakurs wird der am Kassamarkt zustande kommende Börsenpreis verstanden, der fortlaufend (variabel) für umsatzstarke Wertpapiere zu jedem beliebigen Abschluss oder als Einmalkurs (einmal pro Tag) für umsatzschwache Wertpapiere festgelegt werden kann.
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Kassakurs bezeichnet einen Börsenpreis am Kassamarkt. An einem Kassamarkt werden nur Wertpapiere gehandelt, die unter das Kassageschäft fallen. Im Gegensatz zur fortlaufenden Notierung wird ein Kassakurs während eines Börsentages nur einmal ermittelt. In der Regel erfolgt die Ermittlung zur Mitte des Börsentages. Der Kassakurs spielt insbesondere im Währungshandel eine Rolle.

Welche Wertpapiere unterliegen dem Kassakurs?

Es fallen all diejenigen Wertpapiere unter den Kassakurs, die eine bestimmte Stückzahl nicht erreichen. Die Anzahl wird in der Regel bei 100 Stück festgelegt. Wünscht der Kunde die Abrechnung des Wertpapiers zum Kassakurs, dann fällt dieses Wertpapier ebenso unter diesen Kurs. Auch in dem seltenen Fall, dass ein Wertpapier nicht zum variablen Handel zugelassen wird, errechnet sich der Kurs anhand des Kassakurses.

Keine praktische Bedeutung mehr im Wertpapierhandel

Mittlerweile sind nahezu alle Wertpapiere variabel zu handeln, so dass auch eine einzige Aktie fortlaufend gehandelt werden kann. Aus diesem Grund hat der Kassakurs seine Umsetzung im Wertpapierhandel weitgehend verloren. Der Kassakurs wird heute hauptsächlich im Währungshandel eingesetzt. Wird eine Währung maximal zwei Tage nach Geschäftsabschluss beschafft, wird für diesen Handel ein Kassakurs ermittelt. Auch die Abrechnung von Banken, beispielsweise bei Auslandsüberweisungen, erfolgt unter Hinzunahme von Kassakursen.

Kassakurs – Zusammenfassung

  • Einmalig ermittelter Kurs für Währungen und Wertpapieren mit zu geringen Stückzahlen.
  • Er wird börsentäglich etwa zur Mitte des Tages ermittelt.
  • Er findet heute nur noch besondere Bedeutung in der Kursermittlung für Währungen.

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