Kapitaleinkünfte


Kurz & einfach erklärt:

Kapitaleinkünfte verständlich & knapp definiert

Kapitaleinkünfte entstehen dann, wenn Anleger Wertpapiere erwerben und hiermit Gewinne erwirtschaften. Zu den Einkünften gehören beispielsweise Zinserträge, Veräußerungsgewinne oder Dividendenzahlungen. In Deutschland müssen Kapitaleinkünfte mit der Abgeltungssteuer von 25 Prozent versteuert werden.
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Kapitaleinkünfte entstehen, wenn Privatpersonen Geld anlegen und hieraus Erträge in Form von Zinsen, Dividenden oder Kurssteigerungen erwirtschaften. Diese Einkünfte müssen laut dem Einkommensteuergesetz versteuert werden, unterliegen dabei aber nicht dem Satz der Einkommensteuer an sich.

Was sind Kapitaleinkünfte?

Im Jahr 2009 hat der deutsche Gesetzgeber eine umfangreiche Reform der Kapitalertragsteuer vorgenommen. Wurde zuvor noch bei der Besteuerung zwischen verschiedenen Arten von Kapitaleinkünften unterschieden, werden die Erträge heute alle gleich behandelt. Konkret werden folgende Einkünfte zu den Kapitalerträgen gezählt:

  • Einnahmen aus Dividenden
  • Zinserträge etwa bei Fest- oder Tagesgeldern
  • Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren
  • Einnahmen aus dem Handel mit Finanzderivaten wie Optionen oder Zertifikaten


Verkauft ein Anleger beispielsweise Aktien und erwirtschaftet dabei einen Gewinn, so muss er die Erträge entsprechend versteuern.

Freibetrag und Besteuerung von Kapitaleinkünften

Seit der Steuerreform des Jahres 2009 unterliegen alle Kapitaleinkünfte der Abgeltungssteuer. Diese liegt bei genau 25 Prozent, wobei noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag auf die gezahlte Steuerlast angerechnet werden. Insgesamt liegt die Abgeltungssteuer damit bei knapp unter 30 Prozent. Allerdings existiert ein Freibetrag von 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete. Auf diese Einkünfte fallen wiederum keine Steuern an.

Versteuert werden Kapitaleinkünfte immer in dem Jahr, in dem sie aktiv realisiert werden. Kauft ein Anleger beispielsweise 2015 Aktien und steigen diese 2016 im Wert, werden die Wertpapiere nicht versteuert. Denn der Gewinn liegt nur virtuell vor. Erst wenn sich der Anleger entschließt, die Aktien zu verkaufen und dabei ein Gewinn entsteht, fällt die Steuer an. Dabei lassen sich Verluste mit Gewinnen verrechnen, allerdings nur innerhalb einer Klasse von Anlageprodukten. So ist es nicht möglich, die Verluste aus dem Verkauf von Aktien mit Zinserträgen aus Festgeldern zu verrechnen.

Kapitaleinkünfte berechnen – Beispiel aus der Praxis

Ein Anleger hat im Kalenderjahr 2017 folgende Kapitaleinkünfte erwirtschaftet:

  • Verkauf von Aktien mit einem Ertrag von 2.500 Euro.
  • Zinseinnahmen für Festgelder in Höhe von 250 Euro.
  • Gewinne aus dem Handel mit Zertifikaten von 5.000 Euro.
  • Verluste beim Zertifikate-Handel von 6.000 Euro.


Die Rendite aus Aktienverkauf und Festgeldverzinsung kann der Anleger einfach addieren und kommt auf 2.750 Euro. Beim Zertifikate-Handel ergibt sich insgesamt ein Verlust von 1.000 Euro, der sich aber nicht auf die übrigen Gewinne anrechnen lässt. Versteuern muss der Anleger also 2.750 Euro, von denen noch der Freibetrag von 801 Euro abgezogen wird. Insgesamt liegen die zu versteuernden Kapitaleinkünfte also bei 1.949 Euro:

  • Kapitalertragssteuer: 949 * 0,25 = 478 Euro (gerundet)
  • Solidaritätszuschlag: 478 Euro * 0,055 = 27 Euro (gerundet)
  • Kirchensteuer: 478 Euro * 0,09 = 43 Euro (gerundet)
  • Gesamte Steuerlast: 548 Euro

Kapitaleinkünfte – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Kapitaleinkünfte entstehen durch die Investition von Geld
  • Dazu zählen beispielsweise Zinseinkünfte aus Festgeldern, ausgeschüttete Dividenden oder erzielte Kursgewinne
  • Alle Kapitaleinkünfte müssen mit der Kapitalertragssteuer von 25 Prozent versteuer werden

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