Juristische Personen


Kurz & einfach erklärt:

Juristische Personen verständlich & knapp definiert

Juristische Personen sind in der Regel Personen- oder Kapitalgesellschaften, die prinzipiell über die gleichen, wirtschaftlichen Rechte verfügen wie Privatpersonen. So ist es juristischen Personen erlaubt, Verträge zu schließen und Vermögen zu halten. Gängige Rechtsformen sind etwa die Aktiengesellschaft, die GmbH und eingetragene Vereine.
notes Inhalte

Juristische Personen sind Personenvereinigungen oder Zweckvermögen, die eine anerkannte, rechtliche Selbstständigkeit vorweisen können. Genau wie natürliche Personen auch, können juristische Personen über Vermögen verfügen, Rechte und Pflichten haben, werden als Erbe eingesetzt und haben die Möglichkeit, zu klagen und verklagt zu werden.

Juristische Personen des Privatrechts

Juristische Personen lassen sich in zwei Kategorien unterteilen. Es existieren sowohl juristische Personen des Privatrechts als auch solche des öffentlichen Rechts. Im Falle des Privatrechts sind vor allem folgende Formen gängig:

Sobald diese juristischen Personen gegründet wurden, können sie durch gewählte oder mittels Satzung bestimmte Organe am Wirtschaftsleben teilnehmen. Das bedeutet: Sie können beispielsweise Verträge eingehen, Vermögen aufbauen oder Immobilien erwerben. Allerdings bedarf jede Handlung der Weisung eines vertretungsberichtigten wie etwa dem Geschäftsführer, wobei dieser seine Weisungsbefugnis auch teils an Angestellte abtreten kann.

Juristische Person Eigenschafte
Eigenschaften & Merkmale einer juristischen Person

Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Formen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind etwa die Körperschaften öffentlichen Rechts wozu der Staat, Gemeinden, öffentliche Sparkassen oder auch Gemeindeverbände gehören. All diese Personen unterliegen der direkten Staatsaufsicht durch eine zuständige Verwaltungsbehörden. Auch die öffentlichen Personen können Verträge eingehen und am Wirtschaftsleben teilhaben.

Zudem besteht die Möglichkeit, sich hoheitlicher Mittel zu bedienen. Dazu gehören etwa Verwaltungsakte oder auch die Anwendung des Verwaltungszwangs.

Unterschiede zu natürlichen Personen

Zwischen juristischen und natürlichen Personen bestehen – wohlgemerkt aus rechtlicher Sicht – nur zwei wesentliche Unterschiede. Natürliche Personen sind deliktfähig, sie können also strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dies ist bei juristischen Personen nicht der Fall. Betrügt etwa ein Unternehmen seine Kunden, so werden hierfür letztlich die Organträger der juristischen Person belangt (Vorstände, Geschäftsführer o.ä.).

Das zweite Unterscheidungsmerkmal betrifft die Rechtsfähigkeit. Bei natürlichen Personen beginnt diese mit der Geburt und endet mit dem Tod. Bezogen auf juristische Personen ist das Gründungsdatum für den Beginn der Rechtsfähigkeit entscheidend. Wichtig ist, dass diese mit Schließung des Unternehmens bzw. der Löschung aus dem Handelsregister nicht zwangsweise direkt endet.

Juristische Personen – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Juristische Personen sind Personenvereinigungen oder Zweckvermögen
  • Sie weisen eine rechtliche Selbstständigkeit auf und können beispielsweise Verträge eingehen oder Vermögen aufbauen
  • Zu unterscheiden ist zwischen juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts

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