Laut Insolvenzrecht können alle Schuldner, die zahlungsunfähig sind, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Dabei wird zwischen dem Regelinsolvenzverfahren und einem Verbraucherinsolvenzverfahren unterschieden.
Während Ersteres von Unternehmen genutzt werden kann, ist das Verbraucherinsolvenzverfahren Privatpersonen vorbehalten. Das Ziel eines Insolvenzverfahrens besteht darin, nach Möglichkeit die Zahlungsfähigkeit des Schuldners wieder herzustellen. Das kann vor allem im Rahmen von Verhandlungen mit dessen Gläubigern erreicht werden. So können beispielsweise vorhandene Kreditverpflichtungen gestundet oder verringert werden.
Scheitern alle Versuche, wird eventuell vorhandenes Restvermögen des Schuldners unter dessen Gläubigern aufgeteilt, um bestehende Forderungen zu befriedigen. Insolvente Unternehmen werden anschließend in aller Regel aufgelöst. Insolvente Privatpersonen hingegen können nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase mit einer sogenannten Restschuldbefreiung rechnen. Betroffene sind dadurch praktisch wieder schuldenfrei. Während der Wohlverhaltensphase werden alle pfändbaren Einkommensteile des Schuldners an dessen Gläubiger verteilt.
| « Insolvenz | Internetkredit » |