Innovationsfonds


Kurz & einfach erklärt:

Innovationsfonds verständlich & knapp definiert

Innovationsfonds wurden erst im Jahr 2015 mit Einführung des Versorgungsstärkungsgesetzes aufgelegt. Der Fonds ist auf drei Jahre und zur Förderung der Versorgungsforschung wie auch der integrierten Versorgung ausgelegt mit dem Ziel der Stärkung und Verbesserung des Gesundheitswesens. Das Investitionsvolumen beträgt jährlich 300 Millionen Euro.
notes Inhalte

Der Innovationsfonds wurde im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes von 2015 eingeführt. Sein Ziel ist es, die integrierte Versorgung zu fördern und die Versorgungsforschung zu stärken. Seine Laufzeit geht von 2016 bis Ende 2019. Die Grundlage des Fonds ist in den Paragraphen 92a und 92b SGB V gesetzlich geregelt.

Was genau fördert der Innovationsfonds?

Ziel des Innovationsfonds ist die Förderung des Gesundheitswesens. Aufgrund einer integrierten Versorgung wird mittels Innovationsfonds eine stärkere Vernetzung verschiedener Fachdisziplinen und Sektoren gefördert. Das bedeutet, dass Fachärzte, Hausärzte und Krankenhäuser besser miteinander vernetzt werden sollen, um eine höhere Qualität der Patientenversorgung zu gewährleisten. Gleichzeitig sollen auf der anderen Seite die Gesundheitskosten gesenkt werden.

Der zweite Aspekt des Innovationsfonds ist die Förderung der Versorgungsforschung.

Mit Versorgungsforschung ist die Forschung für Kranken- und Gesundheitsversorgung gemeint. Sie hat zum Ziel, Pflege, Diagnose, Betreuung und Behandlung von kranken Menschen zu verbessern. Dabei ist es unerheblich, ob die Gesundheitsversorgung in Krankenhäusern, Arztpraxen oder über bestimmte gesundheitsfördernde Technologien erfolgt.

Wie wird gefördert?

Der Innovationsfonds sieht ein Investitionsvolumen von 300 Millionen Euro pro Jahr vor. Das Geld kommt zur Hälfte von den Krankenkassen und zur anderen Hälfte aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. 75 Millionen Euro pro Jahr fallen auf die Versorgungsforschung und 225 Millionen Euro auf die Förderung neuer Versorgungsformen, also die integrierte Versorgung.

Wer entscheidet über förderwürdige Projekte?

Die Entscheidung, ob einem Förderantrag stattgegeben wird oder nicht, wird von einem Investitionsausschuss getroffen. Unter dem Dach des „Gemeinsamen Bundesausschusses“ befinden sich folgende Organe:


  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Vertreter der Krankenkassen
  • Bundesministerium für Gesundheit
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie
  • Vertreter von Patienten und Selbsthilfe

Auch die Kriterien für die Förderung werden von diesem Ausschuss festgelegt. Damit ein Projekt gefördert werden kann, muss es dem Wortlaut nach „eine Verbesserung der sektorenübergreifende Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potential aufweisen, um dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden“.

Innovationsfonds – Zusammenfassung

  • Gesundheitspolitisches Instrument zur Forcierung der Entwicklung der integrierten Versorgung und Versorgungsforschung.
  • Alle Anträge werden von einem Investitionsausschuss überprüft und genehmigt.
  • Fondssumme beträgt jährlich 300 Millionen Euro.

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