Industrie- und Handelskammer (IHK)


Kurz & einfach erklärt:

Industrie- und Handelskammer (IHK) verständlich & knapp definiert

Die Industrie- und Handelkammer ist der regionale Zusammenschluss der gewerblichen Wirtschaft und erstellt Gutachten und Zeugnisse. Gewerbetreibende aus Industrie, Handel und Verkehr sind zur Mitgliedschaft verpflichtet.
notes Inhalte

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist der Zusammenschluss der gewerblichen Wirtschaft einer bestimmten Region. Das Ziel ist die Wahrnehmung der gesamten Interessen und Belange der Mitglieder. Die IHK ist eine regionale Selbstverwaltungskörperschaft, welche sich aus den Gewerbetreibenden der Industrie, dem Handel, dem Verkehr und anderen Dienstleistungsbereichen zusammensetzt. Für das entsprechende Gewerbe besteht eine Zwangsmitgliedschaft.

Aufgaben der Industrie- und Handelskammer (IHK)

 

Die tuer zur Industrie und Handelskammer
IHK vertritt die Interessen der Mitglieder und fördert die gewerbliche Wirtschaft

Jede regionale IHK vertritt die Interessen der Mitglieder und fördert die gewerbliche Wirtschaft. Des Weiteren unterstützt diese Organisation die Berufsausbildung und erstellt themenrelevante Gutachten. Die Finanzierung der jeweiligen Industrie- und Handelskammer erfolgt über die Pflichtbeträge der Mitglieder.

Neben den Arbeitsschwerpunkten im Inland übernimmt die IHK auch Hilfestellungen beim Außenhandel.

Zu den vielfältigen Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gehören alle Bereiche des Wirtschaftsalltags im kaufmännischen und gewerblichen Bereich:




 

  • Gutachten und Stellungnahmen
  • Initiativen gegenüber staatlichen Organisationen
  • Beratung und Betreuung aller Mitglieder
  • Ordnung und Überwachung der beruflichen Bildungswege und Ausbildungen
  • Abnahme der Prüfungen
  • Erstellung von Ursprungszeugnissen
  • Leitung von Einigungsstellen für Streitigkeiten beim Wettbewerb
  • Unterstützung von Einrichtungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaftszweige

Die Öffentlichkeitsarbeit der Industrie- und Handelskammer (IHK)

 

Die regionalen IHKs informieren in periodisch erscheinenden Zeitschriften und Merkblättern über die folgenden Themen:

 

  • Handelsverträge
  • Nationale und internationale Abkommen in der Handelspolitik
  • Ex- und Importvorschriften
  • Nationaler und internationaler Zahlungsverkehr
  • Informationen zu Ausschreibungen, Ausstellungen und Messen

Zusammenfassung Industrie- und Handelskammer (IHK)

 

 

  • Regionaler Zusammenschluss der gewerblichen Wirtschaft
  • Gewerbetreibende aus Industrie, Handel und Verkehr sind zwangsverpflichtet zur Mitgliedschaft
  • IHKs finanzieren sich durch Pflichtbeträge der Mitglieder
  • Erstellt Gutachten und Zeugnisse
  • Fördert die Wirtschaft und die Ausbildung

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