Die Eintragung einer Grundschuld im sogenannten Grundbuch ist die am häufigsten verwendete Sicherheit bei der Vergabe von Baufinanzierungsdarlehen.
Nimmt eine Bank solch einen Eintrag vor, dann kann sie die entsprechende Immobilie im Falle eines Kreditausfalles verwerten. Nicht selten kommt es in solchen Situationen zu einer Zwangsversteigerung. Aber auch ein freihändiger Verkauf wäre zulässig.
Eine Grundschuld ist grundsätzlich nur dann wirksam, wenn eine zugehörige Forderung besteht. Ist ein Darlehen bereits abgezahlt, können Immobilienbesitzer früher eingetragene Grundschulden im Grundbuch belassen, ohne dass ihnen Nachteile entstehen.
Der Vorteil: Zum einen fallen keine Kosten für die Grundschuldlöschung an (Notar und Grundbuch). Zum anderen kann die noch beste Grundschuld auch zur Sicherung eines zukünftigen Darlehens dienen. In diesem Fall würden auch die neu anfallenden Eintragungskosten entfallen.
| « Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung | Grundsteuer » |